Zwei Wochen auf dem Kran
Veröffentlicht: Dienstag, 09.08.2022 06:00
Der "Müllsammler von Kinderhaus" besetzt nun schon seit über 14 Tagen den Baukran an der Hammer Straße. Ein Ende der Aktion ist nicht in Sicht.

Am Montag, 25. Juli, hatte sich die Nachricht in Windeseile in ganz Münster herumgesprochen: Der "Müllsammler von Kinderhaus" hat es wieder getan, er ist wieder auf den Kran geklettert. Erst Anfang Mai war der 58-Jährige nach gut einer Woche von demselben Kran heruntergeklettert. Diesmal wolle er länger aushalten, tönte er am besagten 25. Juli. Und tatsächlich: Mittlerweile ist Tag 16 seiner fragwürdigen Aktion angebrochen.
Baustelle ruht zwangsläufig
Den psychisch kranken Mann schert es offenbar wenig, dass er mit seinen Eskapaden der Baufirma bereits einen Schaden von zigtausenden Euro zugefügt hat. Dass die Kinder der benachbarten Kita Burgstraße nicht auf ihr Außengelände können. Dass der Inhaber des Cafés "Bella Italia" an der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße mehrere Tausend Euro Umsatzeinbußen beklagt. Rechnungen, Anzeigen, Gerichtsurteile - vieles wird ihm per Post zugestellt. Nichts von all dem nimmt er zur Kenntnis. Statt dessen schimpft er vom Kran aus auf Gott und die Welt. Was er damit bezwecken will, weiß wohl nur er selbst.
"Ich bleibe noch eine Woche hier!"
Unten am Kran schiebt ein Sicherheitsdienst Wache. Manchmal bemühen sich auch psychologische Fachkräfte um ein Gespräch mit ihm. Laut Auskunft eines Stadtsprechers hat der Besetzer in so einer Situation angekündigt, noch mindestens eine Woche auf dem Kran bleiben zu wollen. Rätselhaft bleibt, wie er das aushalten will. Seine Vorräte an fester und vor allem flüssiger Nahrung dürften längst zur Neige gegangen sein. Von offizieller Stelle kriegt er jedenfalls keinen Nachschub an Verpflegung.
Keine Festnahme geplant
Anders als bei der Kranbesetzung im Frühjahr hat die Polizei diesmal nicht direkt mit dem Fall zu tun. So muss der 58-Jährige diesmal nicht damit rechnen, festgenommen zu werden, wenn er sich denn mal entschließen sollte, vom Kran herunter zu kommen. Er wird sich aber wegen Hausfriedensbruches und Sachbeschädigung verantworten müssen. Doch auch das dürfte ihn in diesen Tagen noch nicht weiter kümmern.
Sollte der "Müllsammler" irgendwann mal wieder in sein Haus im Althausweg in Kinderhaus zurückkehren, muss er sich in seinem anderen fragwürdigen Hobby stark einschränken: Wenn er noch einmal sein Grundstück zumüllt, muss er nämlich mit einer Haftstrafe rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Mehrmals war sein Garten schon dermaßen voll von Gerümpel, dass das Ordnungsamt anrücken und zwangsweise aufräumen musste.