Müllsammler: Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen den sogenannten "Müllsammler von Kinderhaus" ist jetzt rechtskräftig. Das hat das OLG Hamm entschieden.

Zwei Jahre und acht Monate muss der Mann jetzt ins Gefängnis. Die Untersuchungshaft wird auf diese Zeit angerechnet. Das Landgericht Münster hatte den "Müllsammler" im vergangenen November im Berufungsverfahren u.a. wegen Körperverletzung und wegen einer Kranbesetzung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Damit wurde das Urteil des Amtsgericht in der Höhe des Strafmaßes bestätigt. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der 60-Jährige Revision beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Mit der Entscheidung aus Hamm sind die Rechtsmittel jetzt ausgeschöpft und die Untersuchungshaft wird in die Strafhaft umgewandelt.

© ANTENNE MÜNSTER

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