Müllsammler scheitert vor Gericht
Veröffentlicht: Freitag, 06.05.2022 16:00
Der Müllsammler aus Kinderhaus muss jetzt mit einer Haftstrafe rechnen, wenn er wieder Müll auf seinem Grundstück anhäuft.

Der Müllsammler aus Kinderhaus muss mit einer Haftstrafe rechnen, wenn er wieder Müll auf seinem Grundstück anhäuft. Mit seinem Versuch, das vor dem Oberlandesgericht in Hamm zu verhindern, ist er gescheitert.
Der 58-Jährige war vors Oberlandesgericht gezogen, um Revision gegen ein Urteil des Landgerichts einzulegen. Doch die Richter in Hamm haben die Revision verworfen. Das Urteil des Landgerichts hatte gelautet: Zwei Jahre auf Bewährung, gemeinnützige Arbeit und das Verbot, Müll in seinem Garten zu lagern. Es ist nun rechtskräftig.
Trotzdem landet er jetzt nicht im Gefängnis dafür, dass er seinen Garten zugemüllt oder sieben Tage einen Kran besetzt hat. Die Entscheidung aus Hamm gilt erst dann, wenn sie ihm zugestellt wurde. Und das ist bisher gescheitert.
ANTENNE MÜNSTER-Reporter Michael Wessels erklärt das Urteil im Gespräch mit Nachmittagsmoderator Matthias Kamps: