Müllsammler am Verwaltungsgericht
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.06.2024 13:30
Der "Müllsammler von Kinderhaus" beschäftigte erneut das Verwaltungsgericht Münster. Es ging um Behandlungs- und Verwaltungskosten.

Der so genannte "Müllsammler" und "Krankletterer" aus Kinderhaus muss die Kosten von gut 1.500 Euro für eine stationäre Behandlung in der LWL-Klinik in Münster bezahlen. Außerdem etwa 3.800 Euro für einen Klinikaufenthalt in Düsseldorf. Das hat der Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag (13.06.) entschieden. Die Kliniken hatten das Geld eingeklagt, weil der Mann nicht krankenversichert ist.
In eigenen Klagen war der Müllsammler gegen Zahlungsaufforderungen der Stadt Münster vorgegangen. So wollte er z.B. die gut 600 Euro Kosten für die Bekämpfung von Ratten auf seinem vermüllten Grundstück in Kinderhaus nicht übernehmen. Hier muss der Mann nach der Entscheidung des Amtsgerichts jetzt aber doch zahlen.
Schadensersatzklage vor dem Landgericht
In einem eigenen Verfahren vor dem Landgericht Münster geht es demnächst dann noch um Regressforderungen der Wohn- und Stadtbau. 220.000 Euro Schaden soll dem städtischen Wohnungsunternehmen durch die Besetzung eines Krans auf einer Baustelle an der Hammer Straße entstanden sein.
Müllsammler im Gefängnis
Der Müllsammler sitzt zur Zeit im Gefängnis. Das Landgericht Münster hatte ihn zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Immer wieder hatte er auf seinem Grundstück in Kinderhaus Abfall angehäuft und auch Nachbarn bedroht. Außerdem war er immer wieder auf Baukräne geklettert. Ob der Mann heute selbst als Kläger am Verwaltungsgericht erscheint, ist noch offen.