"Müllsammler" kündigt Revision an

Der sogenannte "Müllsammler von Kinderhaus" hat angekündigt, Revision einzulegen. Am Mittwoch (29.12.) wurde er vom Landgericht Münster zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

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Unter anderem wurde der "Müllsammler aus Kinderhaus" wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und wegen des tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten zur Gefängnisstrafe verurteilt.

Revision angekündigt

Nachdem er bereits am Mittwoch (29.11.) angekündigt hat, Revision einzulegen, wartet er jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung vom Landgericht Münster. Dafür hat das Landgericht sieben Wochen Zeit. Danach überprüft er das Urteil und überlegt sich, Revision einzulegen. Legt er Revision ein und wird sie zugelassen, muss sich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall beschäftigen - als höhere Instanz.


Bereits im Sommer verurteilt

Bereits im Sommer wurde der sogenannte "Müllsammler aus Kinderhaus" vom Amtsgericht Münster zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen legte er Revision ein. Deswegen wurde das Ganze nochmal beim Landgericht aufgerollt. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht verurteilten den Mann aus Kinderhaus zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis.

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