Über 2 Jahre Haft für Müllsammler

Das Landgericht Münster hat den als "Müllsammler" bekannten Mann aus Kinderhaus zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnisstrafe verurteilt.

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Der als "Müllsammler" bekannte Mann aus Kinderhaus wurde vom Landgericht Münster vor wenigen Minuten zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Unter anderem wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und wegen des tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten. Die Strafe ist damit heute (29.11.) genauso lang ausgefallen wie die, zu der das Amtsgericht Münster den Angeklagten im Sommer verurteilt hat.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil drei Jahre Haft gefordert. Für sie gab es keine Hinweise darauf, dass die Taten nicht wie vorgeworfen stattgefunden haben. Ganz anders sahen es die Anwälte des Angeklagten: Sie forderten eine Haftstraße von maximal zwei Jahren, die somit auch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

Die Untersuchungshaft wird nicht, wie von den Anwälten gefordert, aufgehoben. Gegen das Urteil können die Prozessbeteiligten vorgehen und Revision einlegen.

Medikamente beruhigen den Angeklagten

Der Anwalt des Angeklagten hatte vor den Plädoyers heute Vormittag (29.11.) noch gesagt, dass Medikamente dafür sorgen würden, dass der Mann aus Kinderhaus sich bisher so angemessen vor Gericht verhält. Die Medikamente würde er freiwillig und aus eigenem Interesse einnehmen. Im Amtsgerichtsprozess im Sommer hatte er den Prozess immer wieder mit Zwischenrufen und Anträgen gestört und aufgehalten - diesmal nicht.

Sinnbildlich dafür: Diesmal hat der "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" das Urteil tatsächlich stehend entgegengenommen! Beim letzten Mal hatte er ja gesessen, als die Richterin am Amtsgericht im Sommer das Urteil verkündete, was sich durchaus als Ausdruck mangelnden Respekts vor dem Gericht deuten ließ.

Amtsgerichtsurteil aus dem Sommer ist aufgehoben

Im ersten Müllsammler-Prozess hatte das Amtsgericht im Juni den Angeklagten aus Kinderhaus unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt - zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Gegen das Urteil waren sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft vorgegangen. Dieses Urteil hob der vorsitzende Richter des Landgerichts Münster heute auf.

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