Werden Garagen zweckentfremdet?
Veröffentlicht: Dienstag, 27.12.2022 06:30
In Münster werden offenbar viele Garagen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Die Autos blockieren stattdessen öffentliche Parkplätze.
Die Politik nimmt dieses Thema jetzt zunehmend in den Blick. Hintergrund sei die Parkraumdebatte in der Stadt, berichten die Westfälischen Nachrichten. Es gibt zu wenige öffentliche Parkplätze, und das Problem wird nicht kleiner, wenn Autos darauf stehen, für die eigentlich ein privater Stellplatz vorhanden wäre. Großflächige Garagen-Kontrollen seien zwar nicht zu erwarten, bei entsprechenden Hinweisen, etwa aus der Nachbarschaft, könne es aber durchaus sein, dass jemand aus der Stadtverwaltung ausrückt und mal nachschaut, was in der Garage abgestellt ist - Auto samt Zubehör oder vielleicht doch nur Gerümpel.
Garagen sind für Autos da
Dass Garagen vor allem für das benutzt werden, für was sie erbaut wurden - nämlich Autos parken - ist auch rechtlich festgelegt. Der ADAC erklärt:
Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt.
Abseits des Autos dürfen demnach streng genommen nur Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Dazu gehören etwa Ersatz-Reifen, Dachgepäckträger und Dachboxen sowie Wagenheber.
Mieter von Garagen oder Wohnungen mit Stellplätzen sind abhängig vom Vertrag sogar dazu verpflichtet, die Garage nur für das eigene Auto zu nutzen. Der ADAC dazu:
Bei erheblichen Verstößen gegen die vorgegebene Garagennutzung droht Mietern im schlimmsten Fall die Kündigung der gesamten Wohnung.