Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk

Fontänen, Böller und Raketen: In Münster beginnt am Samstag (28.12.) der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Bis zum 31. Dezember ist der Kauf möglich.

© ANTENNE MÜNSTER/Goebel

Fontänen, Knaller und Raketen können dieses Jahr vom 28. bis 31. Dezember gekauft werden. Schon beim Kauf sollte man darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu kaufen. Wichtig ist die CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster kontrolliert, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, gelagert und verkauft werden.

Feuerwerksverbotszone auf Domplatz und Prinzipalmarkt

Die Stadt Münster richtet in der Silvesternacht eine Feuerwerksverbotszone ein. Auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt ist Pyrotechnik von Silvester um 22:00 Uhr bis zum 1. Januar um 4:00 Uhr verboten. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Münster wird das Verbot in der Silvesternacht kontrollieren. Auf der Westseite des Hauptbahnhofs wird es in der kommenden Silvesternacht - anders als in der vergangenen Zeit - keine Verbotszone geben.

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