Strenge Regeln für Böllerverkauf
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.12.2023 11:00
Am heutigen Donnerstag (28.12.) ist der Böllerverkauf gestartet. Bis Sonntag (31.12.) können in Münster Böller gekauft werden.

Der Verkauf des sogenannten Feuerwerks der Klasse II ist streng. Nur wer volljährig ist, darf es kaufen und abfeuern. Außerdem darf es nicht im Kiosk oder auf einem Markt, sondern nur in Verkaufsräumen oder im Versandhandel verkauft werden. Der Verkauf ist nur an wenigen Tagen im Handel erlaubt: In diesem Jahr nur von Donnerstag (28.12.) bis Sonntag (31.12.). Am Sonntag ist der Verkauf erlaubt, sofern die Geschäfte nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Münster Tobias Buller-Langhorst warnt:
Wichtig ist, dass beim Kauf der Feuerwerksartikel darauf geachtet wird, dass die Feuerwerksartikel eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle aufweisen. Immer wieder ist zu lesen, dass Feuerwerk, das nicht den Anforderungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung entspricht, schwere Verletzungen anrichten kann. Die Manipulation von Feuerwerksartikeln ist gefährlich und strafbar.
So genanntes Feuerwerk der Klasse I darf das ganze Jahr über verkauft werden. Dazu zählen zum Beispiel Knallplättchen oder Knallbonbons. Wer 12 Jahre alt ist, darf dieses Feuerwerk kaufen.

Strenge Regeln fürs Böller-Zünden
Feuerwerk darf ausschließlich am 31. Dezember (Silvester) und am 1. Januar (Neujahr) gezündet werden. Allerdings nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen oder überall dort wo besonders viele Menschen sind. Auch in von der Stadt ausgewiesenen Sperrzonen ist das Böllern verboten.
Sperrzonen in Münster
Auch die Stadt Münster hat Bereiche ausgewiesen, in denen das Zünden und Mitführen von Böllern verboten ist. Und zwar auf dem Domplatz, auf dem Prinzipalmarkt und auf dem Bahnhofsvorplatz. Das gilt für die Zeit vom 31. Dezember ab 22:00 Uhr bis zum 1. Januar 4:00 Uhr.