Robbers-Prozess: Richter drängt auf Einigung
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.03.2022 15:39
Im Landgericht gab es heute beim Prozess zwischen dem Ex-Chef der Wirtschaftsförderung und der Stadt Münster noch kein Urteil. Beide Parteien sollen sich außergerichtlich einigen.

Thomas Robbers, der abberufene ehemalige Chef der Wirtschaftsförderung Münster hatte die Stadt wegen Rufschädigung verklagt. Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster war Robbers von seinem Dienstherren Oberbürgermeister Markus Lewe freigestellt worden, weil er den inzwischen verurteilten Haupttäter Adrian V. privat kannte, die Stadt darüber aber nach deren Ansicht zu spät und nicht ausreichend informierte.
Richter: "Pech gehabt, den falschen Menschen kennengelernt zu haben"
Im Juni 2020, als der Münsteraner Adrian V. als Drahtzieher eines riesigen Kinderpornografie-Netzwerkes verhaftet worden war, hatte sich herausgestellt, dass Robbers diesem mehrfach seine Ferienwohnung in Belgien überlassen hatte. Ermittlungen gegen Robbers gab es aber nicht. Deshalb stellte der Richter am Landgericht noch mal klar, dass Dr. Thomas Robbers nur das Pech gehabt habe, den falschen Menschen kennengelernt zu haben.
Stadt machte Fehler bei der Kommunikation
Zugleich machte der vorsitzende Richter deutlich, dass die Klage gegen die Stadt Münster nur wenig Aussicht auf Erfolg habe. Denn die Abberufung eines Geschäftsführers sei rechtlich immer möglich. In diesem Fall habe es aber Schwierigkeiten bei der Kommunikation der Stadt über die Vorfälle gegeben. So waren etwa Ratspolitiker und auch die Medien über die Causa Robbers informiert worden.

Ehrenerklärung für Robbers denkbar
Der Richter schlägt nun vor, dass beide Seiten erneut versuchen sollten, sich außergerichtlich zu einigen. Eine Lösung könne etwa eine Ehrenerklärung der Stadt für Robbers sein. Am 19 Mai will das Gericht wieder zusammenkommen.