Thomas Robbers klagt gegen die Stadt
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.03.2022 11:30
Das Landgericht verhandelt die Klage des ehemaligen Chefs der städtischen Wirtschaftsförderung, Thomas Robbers. Robbers fordert Schadenersatz für seine plötzliche Abberufung.

Der Zivilrechtsprozess startet heute (17.03./13.30 Uhr) vor dem Landgericht Münster. Ob es bereits ein Urteil geben wird, ist unklar. Der langjährige Chef der Wirtschaftsförderung Münster klagt wegen Rufschädigung. Robbers war im Juni 2020 von seinem Posten freigestellt worden, nachdem er einen persönlichen Kontakt zum Haupttäter im Missbrauchskomplex von Münster zu spät und nicht ausreichend mitgeteilt habe. Aufgrund von Äußerungen über ihn im Stadtrat und gegenüber Medien beantragt Robbers nun, die erlittene Rufschädigung auszugleichen.
Freistellung wegen Kontakt zum Kinderschänder Adrian V.
Robbers kannte den zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten Kinderschänder Adrian V. und soll ihm mehrmals seine Ferienwohnung in Belgien zur Verfügung gestellt haben. Er betonte aber immer, von den Straftaten nichts gewusst zu haben. Staatsanwaltschaft und Polizei hatten auch nie gegen ermittelt. Er wurde lediglich als Zeuge befragt.
Stadtrat stimmte per Dringlichkeitsentscheid zu
Robbers Freistellung war damals vom Stadtrat mit einer Dringlichkeitsentscheidung bestätigt worden. Begründung: Robbers sei der Bitte um eine Stellungnahme zu seinen privaten Kontakten zu Adrian V. nicht nachgekommen. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Oberbürgermeister und dem Chef der Wirtschaftsförderung sei damit zerstört gewesen.