Prio-Gruppe 3: Start der Terminbuchung

Termine können u.a. von Impfwilligen vereinbart werden, die im Lebensmitteleinzelhandel, in der Justiz oder an weiterführenden Schulen beschäftigt sind.

© ANTENNE MÜNSTER

Seit 8:00 Uhr ist die Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung für die Online-Terminbuchung freigeschaltet, es gibt auch zwei Telefon-Hotlines. Folgende Berufsgruppen können sich für einen Impftermin anmelden:

  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber. Angestellte ohne Kundenkontakt, beispielweise im Lager, sind allerdings ausgenommen.
  • Lehrer:innen sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieher:innen
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter:innen sowie Staatsanwält:innen 
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die genannten Personengruppen können also einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. 

Außerdem richtet sich das Angebot an

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das hier bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.

Gebucht werden kann ab 8:00 Uhr morgens über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung in einem Impfzentrum sowie telefonisch über die zentralen Rufnummern 116 117 oder 0800 116 117 02.

In den Impfzentren werde es allerdings zunächst kein Angebot für über 60-Jährige außerhalb dieser speziellen Berufsgruppen geben, obwohl sie eigentlich derselben Priorisierungsgruppe 3 angehörten, erklärte Dr. Peter Münster heute früh im ANTENNE MÜNSTER-Interview. Sie könnten sich aber in den Arztpraxen mit Astrazeneca impfen lassen. Damit hätten sie einen guten Zugang zu einem wirksamen und für die Altersgruppe geeigneten Impfstoff.

Die Infos hat Dr. Peter Münster, ärztlicher Leiter des Impfzentrums in der Halle Münsterland, mit ANTENNE MÜNSTER-Moderator Christoph Hausdorf in der Morningshow zusammengefasst:

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So geht es weiter

Ab der zweiten Maihälfte könnten zusätzlich Beschäftigte der Polizei sowie der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr sowie des Katastrophenschutzes einen Termin im Impfzentrum vereinbaren, kündigte Laumann an. Auch die gezielten Impfungen in sozial benachteiligten Stadtteilen würden fortgesetzt.

Ansonsten werde der Mai vor allem der Monat der Zweitimpfungen sein. Der schnelle Anstieg der Erstimpfungen im April werde sich so nicht fortsetzen lassen.

Anfang Juni soll die Impfreihenfolge in den Arztpraxen in NRW enden. Voraussichtlich ab dem 7. Juni würden die Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen, sagte Laumann. Spätestens ab diesem Zeitpunkt falle dann die Priorisierung in den Arztpraxen. Die Anzahl der Impfdosen in den Arztpraxen werde sich deutlich erhöhen. Allein die Zahl der Biontech-Impfdosen werde sich gegenüber Mai verdoppeln. Aber auch die Impfzentren würden noch gebraucht. Ihre Finanzierung sei bis einschließlich September gesichert.

In NRW sind nach Zahlen des Robert Koch-Instituts inzwischen 31 % der Bevölkerung in NRW mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft worden. Vollständig geimpft sind in NRW laut den am Dienstag veröffentlichten Zahlen allerdings erst 7,9 % in NRW. Das sind rund 1,4 Millionen von insgesamt fast 7 Millionen Geimpften im einwohnerstärksten Bundesland. In Münster sind bereits knapp 130.000 Personen mindestens erstgeimpft und 34.700 vollständig immunisiert.

Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist oder bereits erkrankt war, profitiert in NRW bereits von ersten Erleichterungen. Etwa im Einzelhandel müssen Geimpfte und Genesene von Montag (10.05.) an keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen. Allerdings sind gewisse Fristen einzuhalten. Damit hatte NRW wie andere Bundesländer nicht auf den Bund gewartet, sondern schon vorher erste Lockerungen erlaubt.

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