Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben

In Münsters Innenstadt ist die Maskenpflicht seit Fronleichnam aufgehoben. Zu den Ausnahmen gehören aber noch der Hauptbahnhof und der Wochenmarkt.

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Der Krisenstab der Stadt hatte beschlossen, die seit dem 26. Oktober 2020 geltende Verfügung aufzuheben. Damit müssen wir in den wichtigsten Einkaufsstraßen der Innenstadt ab sofort keine Maske mehr tragen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen: An diesen Orten ist die Maske weiterhin Pflicht:

  • Im Bahnhofsbereich und an den Bushaltestellen
  • Auf dem Wochenmarkt
  • Am Eingang von Einzelhandelsgeschäften
  • Auf Supermarkt-Parkplätzen
  • Auf Spielplätzen
  • Während Demonstrationen
Im Bahnhofsumfeld gilt weiterhin eine Maskenpflicht (Anklicken für ganze Ansicht).© Stadt Münster
Im Bahnhofsumfeld gilt weiterhin eine Maskenpflicht (Anklicken für ganze Ansicht).
© Stadt Münster

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer begründet den Verzicht auf die Maskenpflicht in der Innenstadt mit dem dauerhaft niedrigen Inzidenzwert:

Mit dieser Entscheidung folgen wir der sehr guten Infektionsentwicklung der vergangenen Wochen. Eine Beibehaltung der Maskenpflicht wäre nicht verhältnismäßig. Dieser Moment bietet den Anlass, den Bürger:innen unserer Stadt zu danken für die fast siebenmonatige Befolgung dieser Regel. Sie hat uns gut durch zwei Coronawellen begleitet.
© ANTENNE MÜNSTER
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Die aktuelle Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Website hinterlegt.

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