Lockdown - Das sind die Details

Deutschland geht bis zum 10. Januar in den Lockdown. Die wichtigsten Maßnahmen und Ausnahmen gibt es hier im Überblick.

Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Davon ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel. Auch Baumärkte bleiben - anders als im ersten Lockdown - geschlossen. Nur Handwerker dürfen dort noch einkaufen.

Dienstleistungen

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.

Gastronomie

Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste unter strengen Auflagen

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und eine Maskenpflicht auch am Platz eingehalten wird. Den Besuchern ist Gesang untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist eine Anmeldungserfordernis einzuführen.

Kontakte werden minimal an Weihnachten gelockert

Für Weihnachten werden die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig:

  • Treffen von einem Haushalt plus vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre
  • Die vier zusätzlichen Personen müssen zum engsten Familienkreis gehören
  • Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder

Silvester und Neujahr wird still

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

Das ist die neue Coronaschutzverordnung (gültig bis 10. Januar)

Weitere Meldungen