Der Lockdown war so rechtens
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.08.2022 18:30
Die Betriebsschließungen im ersten Lockdown 2020 waren rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Donnerstag (25.08.) entschieden.

Warenhäuser mussten ihre Geschäfte schließen, Tanzschulen und Gastronomie machten dicht, Fitnessstudios durften niemanden mehr hereinlassen: Der erste Lockdown in der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat viele Unternehmer und Betriebe hart getroffen. Sie zogen vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, um die Regeln der NRW-Landesregierung vorläufig zu kippen. In den Eilverfahren aber blieben sie in der Regel erfolglos. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, hielten die Firmen an ihren Klagen fest. Nach über zwei Jahren kam es nun zu mehreren mündlichen Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren am OVG in Münster.
Beim ersten Termin ging es um ein Fitnessstudio (Bielefeld), einen Personal-Trainer aus Gelsenkirchen, eine Tanzschule (Bonn) und eine Gastronomie (Essen). Rund vier Wochen später (am 22.09.) verhandelt das OVG in Sachen Galeria Karstadt Kaufhof und Peek & Cloppenburg. Hier geht es um die Begrenzung der Verkaufsfläche in Warenhäusern, Technikmärkten und Modegeschäften auf 800 Quadratmeter. Der Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs durfte uneingeschränkt offen bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht zwar bestätigt, dass der Lockdown so rechtens war, hat wegen grundsätzlicher Bedeutung aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.