Keine Corona-Hilfen fürs Mocca d'or

Das Verwaltungsgericht Münster hat heute (28.03.) die Klage einer Gastronomie-Betriebsgesellschaft abgewiesen: Es ging um die sogenannten Corona-Novemberhilfen.

Die Betreiber des Mocca d'or wollten vom Land NRW nachträglich 213.000 Euro Corona-Hilfen haben. Die Bezirksregierung Münster hatte im November 2020 nur einen kleinen Teil der beantragten Hilfen genehmigt. Die Begründung: Die Betreiber waren für die Schließung selbst mit verantwortlich. Denn die Stadt Münster hatte bei dem Gastro-Unternehmen kurz vor dem zweiten Lockdown 2020 massive Verstöße gegen Hygienemaßnahmen und die Corona-Schutzverordnung festgestellt. Und zwar: fehlender Spuckschutz, nicht eingehaltener Mindestabstand, fehlerhafte Kontaktlisten, mangelhafte Luftzirkulation, keine Desinfektionen von Gebrauchsgegenständen und fehlende Desinfektionsmittel. Außerdem hatten die Betreiber ihrem Personal nicht gesagt, dass vier Kolleg:innen positiv auf Corona getestet worden waren.

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