Kiffen in Biergärten?

Gastronomen schütteln den Kopf: In fast allen Biergärten in Münster wollen sie nicht, dass die Gäste kiffen.

© ANTENNE MÜNSTER

Seit gestern (01.04.) ist Cannabis-Konsum in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Mit der Legalisierung ist auch das Kiffen an öffentlichen Plätzen erlaubt. Gesetzliche Verbote gelten nur in der Nähe von Spielplätzen und in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten. Im Umkreis von 100 Metern um eine solche Einrichtung darf Cannabis weder konsumiert noch angebaut werden. Für öffentliche Plätze, beispielsweise den Außenbereich eines Cafés oder einen Biergarten, gibt es jedoch keine Regel. Soweit die Lage.


Fast überall Ablehnung

Eine ANTENNE MÜNSTER-Umfrage unter Münsters Gastronomen hat ergeben: Die meisten Biergärten-Betreiber hier in Münster verbieten das Kiffen. Unter anderem im im Biergarten Wienburg ist Cannabis nicht erlaubt.

Anders sieht es etwa im Spatzl am Aasee aus. Dort soll es eine extra "Grasecke" geben, also ein Bereich in dem gekifft werden darf. Dieser Bereich ist jedoch klar getrennt von den anderen Gästen und vor allem Kindern. Der Inhaber des Johann Konrad an der Promenade, Harald Haverbeck ermöglicht seinen Gästen ebenfalls, sogar in seinem gesamten Biergarten Cannabis zu konsumieren. Allerdings muss dann beachtet werden: Unter 18-Jährige dürfen nicht in unmittelbarer Nähe sein. Wie das vor Ort umgesetzt wird, ist noch fraglich. Für viele Münsteraner Gastronomen kam die Legalisierung überraschend. Einige haben sich noch nicht endgültig entschieden, wie sie mit dem neuen Gesetz umgehen wollen. Das Gesetz erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. In Fußgängerzonen ist Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. 

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