Infiziert oder Kontaktperson - Was nun?
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.02.2022 17:58
Eine rote Warnmeldung in der Corona-App oder Anrufe von Freunden und Verwandten, die infiziert sind: Hunderte Neuinfektionen täglich sorgen für viel Verwirrung. Was tun? Eine Übersicht.

Ob infiziert oder enge Kontaktperson - Die Stadt Münster hat für alle Betroffenen ihre Corona-Informationen aktualisiert und dem aktuellen Stand angepasst.
Wie erfahre ich, ob mich eine Kontaktperson möglicherweise infiziert haben könnte?
Ihr erfahrt es entweder von der Kontaktperson selbst oder ihr werdet durch die Corona-Warn-App der Bundesregierung mit einem roten Status darauf aufmerksam gemacht. Die Corona-Warn-App spielt automatisch eine Warnung aus, wenn die infizierte Kontaktperson ihren Status einträgt.
Meine Corona-App zeigt mir eine rote Warnmeldung an. Was muss ich tun?
Eine rote Warnmeldung bedeutet nicht automatisch, dass ihr euch mit Corona infiziert habt. Diese Warnung weist nur darauf hin, dass ihr einer Person begegnet seid, die in den zurückliegenden zwei Wochen eine positive Testung in ihre Corona-App eingetragen hat. Es wird darin nicht zwischen Geimpften, Ungeimpften und Genesenen unterschieden. Ist die Warnung über ein erhöhtes Infektionsrisiko erfolgt, haben Betroffene Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test, nicht aber auf einen PCR-Test. Bis das Ergebnis vorliegt, solltet ihr Kontakte reduzieren.
Mein Schnelltest ist positiv ausgefallen. Was sind die nächsten Schritte?
Sollte euer Selbsttest positiv ausfallen, kann ein Bürger- oder PCR-Test zur Bestätigung dieses Schnelltestergebnisses in einer Bürgerteststelle vorgenommen werden. Bis das Ergebnis vorliegt, solltet ihr eure Kontakte reduzieren.
Der Bestätigungstest fällt positiv aus. Wie geht es weiter für mich und meine Kontakte?
Für Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, gilt die sofortige Pflicht zur Isolation. Eine gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt ist für die Isolierung nicht erforderlich, es genügt der Testnachweis - insbesondere auch für Ansprüche nach § 56 IfSG z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber. Damit die Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, bei Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben. Infizierte sollen ihre engen Kontakte der letzten zwei Tage vor Symptombeginn oder Testabstrich eigenständig darüber informieren.
Wer gilt als enge Kontaktperson?
Ein erhöhtes Infektionsrisiko liegt beispielsweise vor, wenn sich die Kontaktpersonen länger als zehn Minuten ohne adäquaten Maskenschutz im Nahfeld (weniger als 1,50 Meter Abstand) aufgehalten haben. Das gilt unabhängig von der Dauer auch für direkte Gesprächssituationen zwischen infizierter und Kontaktperson. Außerdem: Der gleichzeitige Aufenthalt von Infiziertem und Kontakt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole, unabhängig vom Abstand für mehr als zehn Minuten, auch wenn durchgängig ein Mund-Nase-Schutz (MNS) oder FFP2-Maske getragen wurde.
Eine enge Kontaktperson ist positiv getestet worden und hat mich darüber informiert. Was bedeutet das für mich?
Nicht in Quarantäne müssen Kontaktpersonen…
- mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung ("Booster") - als geboostert gilt man unmittelbar nach der dritten Impfung (mit BioNTech oder Moderna), auch mit jeglicher vorangegangener Kombination mit dem COVID-19-Impfstoff "Johnson&Johnson"
- mit doppelter Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt
- die genesen und geimpft sind (mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion, davor oder danach mindestens eine Impfung)
- die genesen sind, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Wer jedoch diesen Kategorien nicht zugeordnet werden kann, muss sich für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben. Treten bei betroffenen Kontaktpersonen in Quarantäne Symptome auf, sollten sich diese unmittelbar einem Test unterziehen und Kontakte reduzieren.
Gibt es Sonderregelungen für betroffene Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern?
Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist zur Beendigung der Isolation ein negativer PCR-Testnachweis oder der Nachweis eines PCR-Tests mit einem CT-Wert über 30 erforderlich. Kontaktpersonen aus diesem Bereich können nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest von der Quarantäne befreit werden.
Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest aus der Isolation entlassen werden. Kontakte von Infizierten verlassen die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.
Wie kann ich meine Quarantäne oder Isolation nach dem vorgegebenen Zeitraum wieder verlassen?
Allgemein kann eine Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest beendet werden. Ohne vorherige Testung ist eine Entlassung aus Isolation oder Quarantäne erst nach zehn Tagen möglich. Dafür laden die Betroffenen nach der entsprechenden Dauer ihrer Isolation oder Quarantäne das negative Test-Ergebnis im Webportal der Stadt Münster hoch.
Wo kann ich mich zur Beendigung von Isolation/Quarantäne freitesten lassen?
Für den Schnelltest kann ein Termin bei einer ärztlichen Praxis oder Bürgerteststelle vereinbart werden. Wichtig ist, dass das Testergebnis den Namen, das Geburtsdatum sowie das Testergebnis enthalten muss. Ein Screenshot aus der Corona-Warn-App ist nicht ausreichend. Alle Teststellen hat die Stadt Münster in ihrem Web-Portal veröffentlicht.
Wann erhalte ich eine Bescheinigung über meine Isolation/Quarantäne?
Wer nicht spätestens am zweiten Tag nach Eingang des Testergebnisses vom Gesundheitsamt kontaktiert werden kann, erhält am Ende des individuellen Isolationszeitraums (zehn Tage) automatisch eine Schlussbescheinigung. Dieses Schreiben kann beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Ebenso kann dem Arbeitgeber anhand des Testergebnisses der Nachweis der Infektion mitgeteilt werden.