"In Kinderhaus keine Zukunft"
Veröffentlicht: Dienstag, 07.11.2023 13:38
Der erste Tag im Berufungsprozess am Landgericht gegen den als „Müllsammler“ und „Kran-Kletterer“ bekannten Mann aus Kinderhaus ist vorbei.

Das Amtsgericht Münster hatte den stadtbekannten "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" aus Kinderhaus am 30.06.2023 unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Beleidigung und Bedrohung in mehreren Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil waren sowohl die Staatsanwaltschaft Münster als auch der Angeklagte vorgegangen: Der Mann aus Kinderhaus sieht die Strafe zu hoch an, dem Staatsanwalt war das Urteil zu milde.
Somit startete heute um 9 Uhr im Landgericht Münster der Prozess erneut: Heute waren zunächst keine Zeugen eingeladen. Stattdessen begann der Prozessauftakt heute damit, dass der vorsitzende Richter rund 20 Minuten lang berichtete, was bisher in dem Verfahren geschehen ist. Daraufhin wurden dem Angeklagten Fragen gestellt und er hatte die Möglichkeit, Stellung zu den Anschuldigungen zu beziehen. Der Mann aus Kinderhaus sitzt seit elf Monaten in Untersuchungshaft.
Angeklagter verhält sich ungewohnt ruhig
Heute zeigte sich der Angeklagte, der zuvor vor Gericht immer wieder durch wüste Beschimpfungen aufgefallen war, überraschend diszipliniert. Er antwortete ruhig und kurz auf die Fragen des Richters. In Bezug auf seine Zukunft nach der Haft äußerte der Angeklagte:
"Auf Dauer sehe ich für mich in Kinderhaus keine Zukunft."
Er habe zudem das Ziel, Aufeinandertreffen mit seinen Nachbarn in Kinderhaus dann aus dem Weg zu gehen. Durchaus überraschende Aussagen, im Hinblick darauf, dass er in früheren Gerichtsterminen regelmäßig auf Konfrontation aus war. Seit Jahren hat er mit seinen Nachbarn in Kinderhaus Ärger, weil er Müll auf seinem Grundstück anhäuft.
Im heutigen Prozess waren die einzelnen Tatbestände Thema. Der Angeklagte gestand heute bereits einige der ihm vorgeworfenen Beleidigungen, Bedrohungen und die Sachbeschädigung auf der Baustelle an der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße, als er hier vergangenes Jahr auf den Kran geklettert war. Zu der Kran-Aktionen im August 2022 erklärte er:
"Das habe ich getan, um den seelischen Druck abzubauen, den man aufgeladen bekommen hat.“
Vor der Kran-Besetzung seien ihm am Aegidimarkt Besitztümer gestohlen worden, die er dort in Säcken zurückgelassen habe. Die Kran-Aktion sei eine Reaktion darauf gewesen, dass die Polizei an der Moltkestraße ihm nicht dabei half, die Säcke zurück zu bekommen.
Nach einer kurzen Unterbrechung trat der Bewährungshelfer des Angeklagten auf und gab Einblicke in die Zusammenarbeit mit dem Mann aus Kinderhaus.

Wie geht es weiter?
Nächste Woche Mittwoch (15. November) sollen dann erste Zeugen aussagen. Thema ist dann in erster Linie die versuchte Körperverletzung eines städtischen Mitarbeiters mit einer Eisenstange, die dem Angeklagten vorgeworfen wird.
Das Landgericht Münster plant, bis Ende dieses Monats ein Urteil in dem Berufungsprozess zu fällen.


