Früheres Urteil gegen Müllsammler

Schon am Donnerstag (23. November) soll es das Urteil gegen den sogenannten "Müllsammler aus Kinderhaus" geben. Das kündigte der Richter an.

© ANTENNE MÜNSTER

Im Prozess gegen den als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mann aus Kinderhaus am Landgericht gibt es voraussichtlich nächsten Donnerstag (23. November) das Urteil. Am heutigen Prozesstag (17. November) sagte die direkte Nachbarin des Angeklagten aus.

Streitpunkt war heute die von der Staatsanwaltschaft Münster vorgeworfene Körperverletzung der Nachbarin: Der Angeklagte soll ihr ja mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Fotos und Videos nach der mutmaßlichen Tat zeigen aber keine blauen Flecken im Gesicht der Nachbarin. Sie sagte aus, es überschminkt zu haben. Er sagte aus, nie zugeschlagen zu haben. Die Nachbarin war heute die einzige Zeugin.

Wie geht es weiter in dem Prozess?

Nächsten Dienstag (21. November) - am nächsten Prozesstag - sollen letzte Zeugen aussagen, darunter unter anderem: eine weitere Nachbarin, diverse Polizisten und der psychatrische Gutachter, der schon im Amtsgerichtsprozess eingeschätzt hatte, wie schuldfähig der Angeklagte ist. Zudem sollen die Staatsanwälte und die Anwälte in ihren Plädoyers sagen, welche Strafe sie für angemessen halten. Wenn das alles klappt, will der Richter zwei Tage später - am Donnerstag - das Urteil sprechen. Damit würde der Prozess dann früher enden, als geplant: Ursprünglich war das Urteil und das Ende des Prozesses für den 29. November vorgesehen.

Angeklagter weiter kooperativ

Vor Gericht benimmt sich der als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannte Mann aus Kinderhaus weiterhin durchaus angemessen: Er hielt sich zurück und redete nur, wenn er gefragt war. Und dann antwortete er kurz und bündig. Also: Ja, er benahm sich. Das war ja beim Amtsgerichtsprozess im Sommer anders - damals schimpfte er immer wieder vor sich hin und beleidigte und bedrohte beteiligte Zeugen, die Staatsanwälte, seine Anwält:innen und die Richterin.

Der Prozess am Landgericht Münster ist ein Berufungsprozess - da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Münster gegen das Amtsgerichtsurteil (zwei Jahre und acht Monate Gefängnis unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Beleidigungen und Bedrohungen in mehreren Fällen) vorgegangen waren.

Archivbild August 2022: Damals besetzte er zum bisher letzten Mal den Baukran auf der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße.© Stadt Münster
Archivbild August 2022: Damals besetzte er zum bisher letzten Mal den Baukran auf der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße.
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