Mehr als zwei Jahre für "Müllsammler"

Urteil im "Müllsammler"-Prozess: Der stadtbekannte Mann aus Kinderhaus muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

© ANTENNE MÜNSTER

Der als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannte Mann aus Kinderhaus muss unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und diverser Beleidigungen und Bedrohungen für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Urteil hat das Amtsgericht Münster heute Nachmittag (30.06.) gefällt. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte drei Jahre Haft gefordert, die Anwält:innen des Mannes aus Kinderhaus hielten das für zu viel, nannten aber auch keine konkreten Vorschläge, was das Strafmaß angeht. Der Mann aus Kinderhaus nahm das Urteil sitzend entgegen, womit er sich auch hierbei - wie schon während des gesamten Prozesses immer wieder - unangemessen im Gerichtssaal verhielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kündigte bereits an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen - also Berufung einzureichen. Dafür hat er eine Woche Zeit. Über Münsters Stadtgrenzen hinaus bekannt wurde der Mann, weil er unter anderem vergangenes Jahr gleich zweimal den Baukran an der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße besetzte.

Anwält:innen forderten mildere Strafe

Die Anwält:innen des als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mannes aus Kinderhaus halten die von der Staatsanwaltschaft Münster geforderte Haftstrafe für zu hoch. Drei Jahre Gefängnis seien zu hart, die vorgeworfene Körperverletzung und die versuchte Körperverletzung ließen sich nicht zweifelsfrei beweisen. Zudem seien viele seiner Taten durch andere Menschen provoziert worden. Sie beantragten, den aktuellen Haftbefehl gegen den - wie sie betonten - psychisch auffälligen Angeklagten aufzuheben, sagten aber nichts dazu, welche Strafe sie für angemessen halten. Sein letztes Wort nutzte der Angeklagte wieder, um Beweisanträge zu stellen, was den Prozess wieder verzögerte.

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft

Am Mittwoch (28.06.) hatte die Staatsanwaltschaft Münster drei Jahre Gefängnis, unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und diverser Beleidigungen und Bedrohungen, gefordert. Das Interesse am Prozessfinale war groß, 70 Menschen waren im Gerichtssaal, darunter etliche Medienvertreter:innen aus ganz Deutschland.

Angeklagter ist psychisch auffällig

Der Angeklagte ist zwar psychisch auffällig, beide Staatsanwälte halten den Angeklagten aber für uneingeschränkt schuldfähig! Ein Psychiater hatte vergangene Woche in seinem Gutachten den Angeklagten als "höchstens minimal eingeschränkt schuldfähig" eingestuft - das reichte den Staatsanwälten aber nicht.

Für Staatsanwaltschaft Münster alle Vorwürfe klar

Einige Vorwürfe, wie beispielsweise der Anklagepunkt, dass der Mann aus Kinderhaus seine Nachbarin durch einen Faustschlag verletzt haben soll, waren zuletzt strittig - diese Tat bestreitet der Angeklagte vehement. Anders als bei vielen anderen Taten, die er an den Prozessterminen schnell zugegeben hatte. Für die Staatsanwaltschaft war die Sache aber klar, denn: In allen Fällen habe es genug Zeug:innen gegeben, die die Vorfälle übereinstimmend und in sich schlüssig schilderten.

Angeklagter will gegen Urteil vorgehen

Der Mann aus Kinderhaus hat jetzt schon angekündigt, nach dem Urteil gegen das Urteil vorgehen zu wollen - also Berufung einzulegen. Dafür hat er nach dem Urteil am Freitag (30.06.) eine Woche Zeit. Nicht unwahrscheinlich also, dass es bald schon den nächsten Prozess gegen ihn gibt und - dann am Landgericht Münster - alles von vorne beginnt.

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