"Müllsammler" geht gegen Urteil vor
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.07.2023 14:15
Der sogenannte "Müllsammler von Kinderhaus" hat Protest gegen die verhängte Gefängnisstrafe eingelegt. Das bestätigte ein Amtsgerichtssprecher.

Unmittelbar nach dem Urteil des Amtsgerichts Münster reichte er am Freitag die Berufungsunterlagen ein. Um gegen das Urteil vorzugehen, hatte er eine Woche Zeit. Die Frist wäre morgen (7. Juli) ausgelaufen.
Sobald ihm das Urteil und die Urteilsbegründung schriftlich vom Amtsgericht vorliegt, kann er genauer begründen, weshalb er gegen das Urteil vorgeht. Damit geht das Verfahren gegen den Mann aus Kinderhaus, der auf seinem Grundstück Müll sammelt und vergangenes Jahr gleich zweimal an der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße auf den Kran geklettert war, am Landgericht Münster nochmal von vorne los. Ob und inwiefern das Landgericht dann nochmal die Beweisaufnahme, also sämtliche Zeugenbefragungen durchführt, ist Sache des Gerichts.
Mann aus Kinderhaus soll zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis
Das Amtsgericht Münster hatte den Mann aus Kinderhaus vergangenen Freitag zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Unter anderem wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und etlichen Beleidigungen und Bedrohungen. Schon während der Urteilsbegründung hatte der Verurteilte angekündigt, Berufung einreichen zu wollen. Das hat er offenbar unmittelbar nach der Urteilsverkündung gemacht.