Geflügelpest-Verdachtsfall in Handorf

Betroffen ist ein Putenmastbetrieb mit einer Bestandsgröße von 6.800 Puten.

Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster hat einen Geflügelpest-Verdachtsfall im Stadtteil Handorf identifiziert. Betroffen ist ein Putenmastbestand mit einer Bestandsgröße von 6.800 Puten.

Die abschließende Bestätigung des Verdachts durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus. Das Krisenteam des Veterinäramtes der Stadt Münster nimmt gleichwohl bereits Kontakt mit einzelnen Geflügelhaltern im Stadtgebiet auf und spricht eine sofortige Stallpflicht für deren Bestände aus. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Münster sowie ein Erlass des Landes NRW sind in Kürze ebenfalls zu erwarten. Danach ist mit einer Stallpflicht für alle Geflügelbestände im gesamten Stadtgebiet zu rechnen.

Die Aviäre Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Vögeln vorkommende Influenza A-Viren können auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen und werden dann auch als Vogelgrippe bezeichnet. Die Übertragung von Vogelinfluenzaviren vom Tier auf den Menschen ist jedoch nicht sehr ansteckend. Wenn es dennoch zu einer solchen Übertragung auf den Menschen kommt, kann das zu schweren Erkrankungen führen.

Für Rückfragen zur Geflügelpest stehen Mitarbeitende des Veterinäramtes unter der Tel. 0251-492-5461 (montags bis freitags von 8-14 Uhr) und per Mail zur Verfügung.

Mehrere Fälle in Westfalen

In diesem Monat ist in mehreren Betrieben in Westfalen der hochansteckende Vogelgrippe-Erreger (Subtyp H5N8) festgestellt worden. Rund um die betroffenen Betriebe wurden Sperrbezirke und noch weiter reichende Überwachungsgebiete eingerichtet, in denen strenge Auflagen für Geflügelhalter gelten. So dürfen Tiere oder ihre Eier nicht transportiert werden und die Veterinäre kontrollieren engmaschig die Bestände. Unter anderem für den gesamten Regierungsbezirk Detmold wurde eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel verhängt.

Seit Herbst gibt es eine von Wildvögeln ausgehende Geflügelpestwelle, vor allem mit dem hochansteckenden Virus H5N8. 14 Bundesländer sind

betroffen, in mehr als 120 Beständen wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt.

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