Zwei Prozessauftakte am Landgericht

Am Morgen steht ein Münsteraner vor Gericht, der eine Tankstelle überfallen haben soll. Im zweiten Prozess geht es um einen Münsteraner, der versucht haben soll, seine Eltern zu töten.

© Justiz NRW

Das Landgericht beginnt am Morgen (9 Uhr) den Prozess gegen einen 26-jährigen Münsteraner. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte gemeinsam mit einem anderen Mann im Januar 2021 eine Tankstelle an der Altenberger Straße überfallen habe. Der Angeklagte soll seinem Mittatverdächtigen den Tipp gegeben, ihn zum Tatort gefahren und hinterher die Beute geteilt haben. Der Mann, der letztendlich in der Tankstelle den Raub an sich begangen haben soll, wird gesondert angeklagt. Dieser hatte mit einem Messer die Tagesseinnahmen der Tankstelle erbeutet.

Zweiter Prozessauftakt: Vorwurf der versuchten Tötung der Eltern

Am Mittag (12:30 Uhr) folgt dann der Prozessauftakt gegen einen 31-jährigen Münsteraner. Ihm werden gleich fünf Taten zur Last gelegt. Die schwerwiegendste davon soll sich im September 2023 abgespielt haben: Der Angeklagte soll an der Wohnungstür seiner Eltern geklingelt und durch den mit einer Kette gesicherten Türspalt versucht haben, sowohl seinen Vater als auch seine Mutter mit Messerstichen zu töten.

Bereits im August 2023 soll der Angeklagte seinen Vater unvermittelt mit Faustschlägen angegriffen haben, als dieser auf dem Sofa lag. Im Januar 2024 soll der Mann auch einen Betreuer in einer Wohneinrichtung mit einem Faustschlag gegen die Stirn attackiert haben, nachdem dieser sich geweigert habe, ihm ein Medikament zu überlassen. Nachdem der Betreuer aus Angst vor weiteren Schlägen geflüchtet sei, habe der Beschuldigte das zurückgelassene Handy des Betreuers an sich zu nehmen und selbst weiter zu nutzen. Einige Tage später sei der Beschuldigte wieder an der Wohneinrichtung erschienen und habe unter anderem die Herausgabe von ihm hinterlegten Geldes gefordert. Im Verlaufe des Gesprächs mit einem Betreuer soll er diesen mehrmals ins Gesicht geschlagen und am Hals gekratzt haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten in eine Psychiatrische Klinik einzuweisen, weil er ihrer Ansicht nach eine Psychose hat und eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.

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