Weiter Proteste gegen die AfD

Nach der erfolgreichen Demo gegen den Neujahrsempfang der AfD will das Bündnis "Keinen Meter den Nazis" den Protest gegen die AfD fortsetzen. Eine Gelegenheit wäre am 12. März vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster.

© ANTENNE MÜNSTER

Am 12. und 13. März will das Gericht darüber entscheiden, ob Teile der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden können. In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz, die Einstufung des sogenannten „Flügels“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“, um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall. Bündnissprecher Carsten Peters sagt im ANTENNE MÜNSTER-Interview:

Noch ist nicht klar, wie wir dann demonstrieren wollen, aber das Bündnis "Keinen Meter den Nazis" will früh genug darüber informieren.  
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Bei der Demo gegen den AfD-Neujahrsempfang am 16.02. waren 30.000 Menschen.

Berufungsverfahren am OVG in Münster

Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen der AfD im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt im März über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative.

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