Waffenverbot im Hauptbahnhof

Messer oder andere Waffen haben im Bahnhof nichts zu suchen. Die Bundespolizei Münster kontrolliert das in dieser Woche streng. 

© Charlotte Scheurle

Für diese Woche hat die Bundespolizei eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Seit dem heutigen Montag (23.09.) 11:00 Uhr bis Donnerstag (26.09.) 6:00 Uhr ist es verboten, gefährliche Gegenstände im Hauptbahnhof mitzuführen, und zwar inklusive der Bahnsteige und Gleisanlagen. Gefährliche Gegenstände, das sind Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Außerdem Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke oder Reizgas. Die Bundespolizei will das konsequent kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Strafverfahren, Bußgeld oder Zwangsgeld rechnen. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Straftaten im Bahnhofsbereich gegeben, bei denen Messer oder Waffen eine Rolle spielten.

Gleich am ersten Tag hat die Bundespolizei eine Razzia am Bremer Platz durchgeführt. Bislang wurde erst ein Mann aufgegriffen, der ein Messer dabei hatte und gegen den auch noch ein Haftbefehl vorlag. Das war heute allerdings noch vor Beginn der offiziellen Kontrollen.

Bestimmungen und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Die Verfügung hängt auch im Hauptbahnhof Münster aus.

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