Verfolgungsjagd durch Münster
Veröffentlicht: Montag, 31.03.2025 16:13
Eine Frau ist mit 140 km/h über den Albersloher Weg gerast, um sich vor einer Verkehrskontrolle der Polizei zu drücken.

Polizeibeamte haben am Sonntag (30.03., 16:38 Uhr) eine 34-jährige Frau aus Ibbenbüren im Dag-Hammarskjöld-Weg gestoppt. Sie hatte zuvor versucht, sich durch die Flucht mit einem Pkw einer Verkehrskontrolle zu entziehen.
Aufgefallen war die 34-Jährige den Polizisten, als sie auf dem Industrieweg in Richtung Albersloher Weg Streife fuhren. Die Frau aus Ibbenbüren bog an einer Einmündung mit einem BMW auf den Industrieweg ebenfalls in Richtung Albersloher Weg ein. Sie beschleunigte stark und mit aufheulendem Motor. Anschließend bog sie nach rechts auf den Albersloher Weg in Fahrtrichtung stadtauswärts ab. Die Polizisten fuhren dem Pkw hinterher, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Die 34-Jährige missachtete jedoch die Anhalte-Signale der Beamten und es kam zu einer Verfolgungsfahrt mit diversen Wendemanövern im Bereich des Albersloher Wegs im Bereich zwischen dem Stadthafen und dem Industriegebiet Loddenheide.
Bei der Verfolgungsfahrt zeigte der Tacho des Streifenwagens zeitweise rund 140 km/h bei erlaubten 50 km/h an. Die Verfolgungsfahrt endete schließlich im Dag-Hammarskjöld-Weg. Im Wendekreis dieser Sackgasse gelang es den Polizeibeamten, das Fahrzeug der Frau zu stoppen, die in Begleitung einer 22-jährigen Beifahrerin unterwegs war.
Unter Drogen und ohne Führerschein unterwegs
Die Polizisten nahmen die 34-Jährige mit zur Wache, um ihre Identität zweifelsfrei feststellen zu können und um ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Ein freiwillig durchgeführter Drogen-Vortest zeigte ein positives Ergebnis auf Cannabis. Ein Arzt entnahm der Frau aus Ibbenbüren eine Blutprobe. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte die Frau nicht vorweisen. Weil sich im Zuge der Ermittlungen die Eigentumsverhältnisse des BMW nicht zweifelsfrei klären ließen, stellten die Polizisten das Fahrzeug sicher.
Die Frau erwarten nun Strafverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge des Genusses berauschender Mittel, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des unbefugten Gebrauchs von Kraftwagen.