Verbraucherzentrale warnt vor überflüssigen Mobilfunkverträgen

Zum Weltverbrauchertag (15.03.) hat die Verbraucherzentrale in Münster auf einen Missstand in der Telekommunikationsbranche hingewiesen: Viele Verbraucher schließen in den Mobilfunkshops ungewollt mehrere Verträge ab und bleiben oft auf den Kosten sitzen, weil für die im Shop abgeschlossenen Verträge kein Widerrufsrecht besteht.

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Großer Schaden

Geschädigte sind vor allem ältere Leute und Menschen, die die Sprache nicht perfekt beherrschen. Wenn sich die Verbraucherzentrale einschaltet, zeigen sich zwar die meiste Anbieter kulant, mit manchen ist aber auch keine Einigung möglich. Der Verbraucher selbst erreicht meist nichts, und er hat meist bereits einen finanziellen Schaden erlitten, bevor er sich an die Beratungsstelle wendet. Es melden sich Betroffene, die weit über 5.000 € verloren haben.

Das Grundproblem

Das Grundproblem scheint zu sein, dass bei vielen Anbietern die Mitarbeiter auf Provisionsbasis tätig sind, weshalb manche von ihnen ihren Kunden überflüssige Verträge unterschieben.

Produktinfo fehlt

Seit Juli 2018 sind die Shops gesetzlich dazu verpflichtet, ein sogenanntes Produktinformationsblatt mit Details zum Vertrag auszuhändigen. Die Verbraucherzentrale NRW hat landesweit 301 Läden getestet. In 91% der Fälle wurde das Produktinformationsblatt weder aufgefordert noch unaufgefordert ausgehändigt. Bei Verstoß kann die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 € verhängen. Dafür müssen Verbraucher jedoch über dieses Formular informiert werden und Verstöße direkt an die Bundesnetzagentur melden.


Mechthild Schneider, Leiterin der Verbraucherzentrale in Münster, skizziert im Interview das Problem und appelliert an die Verbraucher.

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