Verbraucherberatung stark nachgefragt
Veröffentlicht: Montag, 05.06.2023 13:00
Ein turbulenter Energiemarkt, Teuerungen in nahezu allen Lebensbereichen und neue Gesetze führen zu Verunsicherung bei Verbraucher:innen.

Stark gefragt waren deshalb 2022 die Informationen und rechtlichen Unterstützungsangebote der Verbraucherzentrale in der Aegidiistraße.
Die hohen Energiepreise und die gestiegene Inflation in Folge des russischen Angriffskrieges haben 2022 zu einer großen Belastung und Verunsicherung bei vielen Verbraucher:innen geführt. "Zusätzlich zur Pandemie haben wir ein Krisenjahr erlebt, das bei vielen Menschen bestehende Probleme verschärft und neue aufgetan hat", so Mechthild Schlösser (l.), Leiterin der Beratungsstelle, bei der Vorstellung des Jahresberichts.
Gasmangellage, Lieferstopps, massenhafte Preiserhöhungsschreiben der Energieversorger, Entlastungspakete - die oft nicht vorhersehbaren Entwicklungen und darauf folgenden Anfragewellen stellten auch die Beratungskräfte vor große Herausforderungen. "Mit laufenden Fortbildungen einerseits und der Weiterentwicklung digitaler Angebote andererseits konnten wir qualifiziert und zeitnah auf die vielfältigen Fragen und Sorgen eingehen", sagte Schlösser.
Im Schnitt dreimal mehr als zuvor mussten die Haushalte 2022 für Gas bezahlen, für Strom etwa doppelt so viel. "Nicht nur Menschen mit geringem Einkommen brachte das in finanzielle Nöte. Im Grunde musste sich nahezu jeder Haushalt mit den gestiegenen Kosten befassen. Besonders hart traf dies einkommensarme Menschen", so Simone Weinke (r.), Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin. Die Beratungsstelle informierte zu möglichen Sozialleistungen, half bei drohenden Energiesperren und unterstützte Ratsuchende dabei, Entlastungsleistungen vor Pfändungen zu schützen.
Neben Fragen zur Energiepreiskrise kontrollierte die Verbraucherzentrale NRW die Umsetzung der neuen Verbraucherschutzregelungen für Telekommunikationsverträge. Eine Stichprobe vor Ort ergab, dass in keinem Shop in Münster die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt wurden. Dies entspricht der landesweiten Erhebung und verdeutlicht die unzureichende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. "Die Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen haben trotz der Gesetzesänderungen nicht abgenommen", resümiert Mechthild Schlösser. Helfen würde hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht auch für Verträge, die im Shop abgeschlossen wurden.
Auch die Gesetzesreform zum Inkassorecht, führte nicht zu einer Reduzierung der Reklamationen. "Uns werden immer wieder Zahlungsaufforderungen vorgelegt, in denen zu hohe Kosten berechnet werden", so Schuldnerberaterin Simone Weinke. Wünschenswert wäre eine klarere Kostenordnung mit einer deutlichen Abgrenzung zum Masseninkasso.