Urteil im Prozess um Explosion in Kinderhaus

Im Prozess um ein explodiertes Gebäude in Kinderhaus hat das Landgericht Münster die beiden Angeklagten Frauen zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Mutter und Tochter im September 2019 ihr gemietetes Haus bewusst in die Luft gesprengt haben. Beide Frauen hatten die Tat zugegeben. Sie stritten jedoch ab, dass sie jemand anderen als sich selbst und die beiden anwesenden Pferde hätten umbringen wollen. Das hat das Gericht ihnen geglaubt. Es sah deshalb vom Vorwurf des versuchten Mordes ab, den die Staatsanwaltschaft erhoben hatte. Die Angeklagten hatten die Gasexplosion herbeigeführt, kurz bevor die Räumung des Hauses anstand. Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte waren zu dem Zeitpunkt am Tor des Grundstücks. Lebensgefahr habe für sie zu keiner Zeit bestanden, so das Gericht.

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