Straßen umbenennen: Ja oder Nein?

Im Marineviertel sollen einige Straßen wegen ihres Bezugs zum Nationalsozialismus umbenannt werden. Am 8. Februar kommt es zum Bürgerentscheid. Hier ist alles, was ihr wissen müsst.

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Am Sonntag, 8. Februar, können rund 108.000 Münsteranerinnen und Münsteraner des Stadtbezirks Münster-Mitte bei einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob fünf Straßen im Bezirk umbenannt werden oder ihre bisherigen Namen behalten sollen. Es geht um folgende Straßen: Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße, die Otto-Weddigen-Straße und die Langemarckstraße.

Deswegen kommt es zum Bürgerentscheid

Hintergrund ist ein Bürgerbegehren der "Bürgerinitiative für Münsters Straßen". Die Initiative hatte im August vergangenen Jahres 6.071 gültige Unterschriften eingereicht, um die Umbenennung der oben genannten fünf Straßen zu verhindern. Der Rat der Stadt Münster bestätigte im November die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Im Anschluss entschied die Bezirksvertretung Münster-Mitte, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und blieb damit bei ihrer im Mai getroffenen Entscheidung, die Straßen aufgrund ihrer propagandistischen Bezüge zum Nationalsozialismus umzubenennen. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung kommt es im Februar zum Bürgerentscheid.

Benachrichtigungen im Briefkasten

Das Wahlamt hat die Abstimmungsbenachrichtigungen zusammen mit einem Informationsblatt zum Bürgerentscheid verschickt. In den Unterlagen steht, in welchem der 37 Abstimmungslokale die Münsteranerinnen und Münsteraner am 8. Februar ihre Stimme abgeben können. Die Abstimmungslokale öffnen am Tag des Bürgerentscheids jeweils von 8 bis 18 Uhr. Stimmberechtigt sind aktuell 108.119 Personen, die im Stadtbezirk Münster-Mitte gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind.

So kann auch abgestimmt werden

Die Münsteranerinnen und Münsteraner müssen nicht zwingend in das jeweilige Abstimmungslokal gehen. Mit der Benachrichtigung kann auch die Abstimmung per Brief beantragt werden. Bis einschließlich 1. Februar ist dies auch online auf der städtischen Webseite möglich. Per Brief abgegebene Stimmen müssen spätestens am Abstimmungstag um 16 Uhr bei der Stadt eingegangen zu sein, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.

Oder im Stadthaus 1 die Stimme abgeben

Seit dem 14. Januar hat im Stadthaussaal im Stadthaus 1 auch das städtische Abstimmungsbüro geöffnet. Auch dort ist die Stimmabgabe möglich – bis zum Freitag vor der Abstimmung, 6. Februar. Das Abstimmungsbüro hat montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Am 6. Februar öffnet das Abstimmungsbüro abweichend von 8 bis 15 Uhr. Die Stadt empfiehlt, zur Stimmabgabe die Benachrichtigung sowie einen Personalausweis mitzubringen.

Das wird gefragt

Die Frage, die den Münsteranerinnen und Münsteranern gestellt wird, lautet: "Sollen die am 6. Mai 2025 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte gefassten Beschlüsse zur Änderung der Straßennamen Skagerrakstraße, Langemarckstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße aufgehoben werden und die Straßennamen unverändert erhalten bleiben?" Alle Stimmberechtigten können mit "Ja" oder "Nein" abstimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid muss die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen abgegeben werden. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten im Bezirk Münster-Mitte müssten für den Erhalt der Straßennamen stimmen. Das entspricht aktuell 10.812 Personen.

Initiative für Ablehnung des Bürgerbegehrens

Eine Initiative will dafür sorgen, dass das Bürgerbegehren abgelehnt wird. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von den Grünen, der SPD, Volt und der Linken. Die Namensgeber der Straßen seien historisch belastet, sagt der Historiker Michael Bieber im ANTENNE MÜNSTER-Interview:

© ANTENNE MÜNSTER

Weitere Infos zum Bürgerentscheid und den Online-Antrag für die Abstimmung per Brief gibt es auf der Seite der Stadt Münster. Infos zu Straßennamen in Münster im Allgemeinen gibt es auf dieser Seite der Stadt Münster.

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