Zeitplan zum Bürgerbegehren

Durch ein Bürgerbegehren soll die Umbenennung von fünf Straßen in Münster verhindert werden. In Münster-Mitte werden Unterschriften gesammelt.

© Stadt Münster

Es geht um fünf Straßen: Die Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und die Otto-Weddigen-Straße in Mauritz-Mitte und die Langemarckstraße in Rumphorst. Die Umbenennung der Straßen will die "Bürgerinitiative für Münsters Straßen" durch ein Bürgerbegehren verhindert. Die Umbenennung der genannten Straßen wurde von der Bezirksvertretung Münster-Mitte beschlossen. Die Bezirksvertretung hatte im Mai mehrheitlich entschieden.


Über 5.000 Unterschriften werden gebraucht

Damit das Bürgerbegehren zulässig ist, werden innerhalb von drei Monaten 5.356 Unterschriften, von den Personen aus dem Bezirk Münster-Mitte, benötigt - bis Anfang August. Die drei Monate laufen seitdem die Entscheidung von der Bezirksvertretung-Mitte getroffen wurde, also seit dem 6. Mai. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner:innen des Bezirks.

So geht es nach den Unterschriften weiter

Wenn die Unterschriftenliste von den Initiator:innen eingereicht wurde, prüft die Verwaltung die Liste. Unter anderem wird geprüft, ob die Unterschriften wirklich von Menschen kommen, die in dem Bezirk Münster-Mitte gemeldet sind. Anhand des Prüfberichts entscheidet der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Eine mögliche Folge wäre dann ein Bürgerentscheid. Dazu käme es nur, wenn die Bezirksvertretung an dem Vorhaben der Straßen-Umbenennung festhält. Beim Bürgerentscheid sind alle Wahlberechtigten des Bezirks Münster-Mitte aufgerufen, für oder gegen die Umbenennung der fünf Straßen abzustimmen.


Bedingungen für einen erfolgreichen Bürgerentscheid

Die Mehrheit der Menschen müssten sich dafür aussprechen, dass die fünf Straßen so benannt bleiben wie bislang. Außerdem gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung in Münster-Mitte, 10.712 Personen, müssten für den Erhalt der Straßennamen stimmen. Vorausgegangen war 2021 ein Antrag der Bezirksvertretung Münster-Mitte an die Verwaltung, Straßennamen, die in den Jahren 1933 bis 1945 entstanden waren, auf ihre Nähe zur Ideologie der Nationalsozialist:innen zu überprüfen. Am 11. September 2024 beschloss der Rat einheitliche, transparente Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum. Ihnen zufolge soll über Straßenumbenennungen möglichst parteiübergreifend entschieden werden. Auch für die Bürgerinformation und -beteiligung wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen.

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