Sicheres Feuerwerk zum Jahreswechsel

Am heutigen Donnerstag (29.12.) beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Die Feuerwehr Münster gibt Tipps zum richtigen "Böllern".

© Stadt Münster, Marius Jacoby

Damit die Party ein Erfolg wird und alle sicher in das neue Jahr "rutschen" können, erinnert die Feuerwehr Münster mit einigen nützlichen Tipps an den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:

Feuerwerk nur im Freien verwenden, aber nicht auf Straßen anzünden. Hier müssen Rettungswagen und Feuerwehr ungehindert fahren können. Raketen nie aus der Hand starten, sondern aus einem abgestellten Getränkekasten mit leerer Glasflasche. Damit kann eine sichere Flugbahn der Rakete ausgerichtet werden. Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings werfen. Niemals auf Menschen zielen. Und: Blindgänger nicht erneut anzünden. Jugendliche unter 18 Jahren sollten nur unter Aufsicht das Silvesterfeuerwerk in Gang setzen.

Immer nach dem Motto "sicher ist sicher" vorgehen, denn Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff" und können langwierige Verletzungen bewirken. Darum nur Feuerwerk aus dem Fachhandel benutzen, aber auch das nicht am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen tragen.

Bevor es kurz vor Mitternacht nach draußen geht, Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren schließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen. Auch kleine Glühnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen. Falls es doch zu einem Brand kommt, die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

Wer weitere Fragen rund um das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat, kann sich an den vorbeugenden Brandschutz bei der Feuerwehr wenden: Tel. 0251/492-84 01. Tipps gibt's auch hier online.

Bezirksregierung kontrolliert Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Fontänen, Knaller und Raketen können dieses Jahr vom 29. bis 31. Dezember gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Verbraucher:innen darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu erwerben. Nach aktuellen Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper an einem aufgedruckten CE-Zeichen zu erkennen.

Die Bezirksregierung Münster kontrolliert verstärkt zwischen Weihnachten und Silvester, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden. Mit 14 Fachbeamt:innen in acht Teams wird auch in diesem Jahr überprüft, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen.

Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 erlaubt.

Weitere Meldungen