Pro-Palästina-Demo bleibt ruhig

Die Polizei Münster ist zufrieden mit dem Verlauf der Pro-Palästina-Mahnwache am Hauptbahnhof. Ein Gericht hatte erlaubt, dass sie stattfinden darf.

© Verwaltungsgericht Münster

Das Verwaltungsgericht Münster hatte in einem Eilantrag entschieden, dass die pro-palästinensische Mahnwache am Hauptbahnhof hier in Münster stattfinden darf. Eine erste Bilanz der Polizei zeigt heute Morgen: Die Teilnehmenden verhielten sich diesmal ruhig. Ein von der Polizei verhängtes Verbot der Mahnwache sei rechtswidrig, urteilten die Richter:innen des Verwaltungsgerichts. 

Die Begründung der Polizei reichte den Richter:innen des Verwaltungsgerichts nicht aus. Die Begründung der Polizei war, dass weitere Straftaten bei den Pro-Palästina-Demos zu erwarten seien. Die Polizei schilderte, dass sich die Stimmung bei den bisherigen Demos in Münster immer weiter hochgeschaukelt habe. Es hatte 24 Strafanzeigen der Polizei Münster gegen Demoteilnehmer:innen und Leiter:innen der Protestzüge und Mahnwachen gegeben. Das sei nach Angaben des Verwaltungsgerichts aber kein ausreichender Hinweis darauf, dass es auch bei den neu angemeldeten Demos zu Straftaten kommen müsse. Bei der Mahnwache vor dem Münsteraner Hauptbahnhof am Abend (17.11.) blieb es laut Polizei friedlich. Auch für heute Nachmittag (18.11.) ist eine Pro-Palästina-Demo angemeldet.

Demo am Hauptbahnhof Münster heute Nachmittag

In einer halben Stunde (18. November, 14 Uhr) startet am Hauptbahnhof hier in Münster eine pro-palästinensische Demo. Sie wurde – genauso wie die Mahnwache am Abend – vom Verwaltungsgericht erlaubt, nachdem die Polizei Münster sie zunächst verboten hatte.

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