Parkzonen für E-Roller
Veröffentlicht: Dienstag, 04.04.2023 05:32
Während sich die Stadt Paris jüngst dafür entschieden hat, den Verleih von E-Scootern bald zu verbieten, will die Stadt Münster mit Parkzonen gegen das E-Scooter-Chaos vorgehen.

Weil sich viele Menschen über unachtsam abgestellte E-Scooter aufregen, gibt es immer wieder Ärger. Und das nicht nur bei uns in der Stadt: In Paris ging der Ärger jetzt sogar so weit, dass die Pariser:innen für ein Verbot von E-Scooter-Verleih gestimmt haben. Die Stadt Münster will dem Problem unterdessen mit sogenannten "Parkzonen" begegnen.
"Klare Rahmenbedingungen und weniger Ärger"
Konkret heißt das, dass in Kürze das im Herbst 2022 angekündigte Park-Konzept für E-Tretroller in der Innenstadt und an der Weseler Straße umgesetzt wird. Entsprechende Markierungsarbeiten würden zeitnah durchgeführt, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Stadt. E-Scooter können im benannten Bereich dann nur noch an ausgewiesenen Standorten abgestellt werden. Das wird voraussichtlich ab Ende April der Fall sein.
Ordnungsdezernt Wolfang Heuer erklärt:
"Bislang standen vor allem kleinere Verbotszonen im Fokus – dies ändern wir nun und verweisen fortan auf die Parkzonen. Mit dem Angebot dieser freigegebenen städtischen Flächen geht allerdings gleichzeitig eine massive Ausweitung der Parkverbotszonen einher. Unser Ziel ist eine deutliche Reduzierung von Behinderungen durch E-Tretroller auf den Gehwegen und damit eine verbesserte Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen."
So funktionieren die Parkzonen
Die aktuellen Anbieter in Münster sollen die von der Stadt vorgegebenen Flächen in ihre Software übernehmen und die Kundschaft entsprechend informieren. Die Parkzonen sollen demnach in den Apps der Anbieter erkennbar und vor Ort durch Piktogramme auf den Flächen in Form eines E-Tretrollers markiert sein.
Zunächst gibt es die neuen Parkzonen im Innenstadbereich innerhalb der Promenade sowie an der Weseler Straße. Im Laufe des Jahres sollen dann weitere Anpassungen in den verkehrsintensiven Bereichen der Stadt und weiteren Problembereichen erfolgen.
Die Parkverbotszonen und Parkflächen sind bereits jetzt auf einer städtischen Karte hinterlegt.

Wichtig für alle E-Bike Fahrer:innen: Nicht nur E-Roller sind von den neuen Regeln betroffen. Auch Leih-E-Bikes sowie die Tretroller und Mietfahrräder der Firma Tretty müssen künftig richtig geparkt werden.
Verwarngeld für "Falschparker"
Wie die Stadt auf ANTENNE MÜNSTER-Nachfrage mitteilt, sollen Parkverstöße mit E-Rollern "nach den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften geahndet werden". Und das funktioniert dann so: Da die E-Tretroller über ein Versicherungskennzeichen verfügen, kann eine personenspezifische Zuordnung erfolgen. Die Verleih- beziehungsweise Halterfirma gibt dafür den Namen der Person, die den Roller gemietet hat, an die Stadt weiter, sodass diese direkt mit einer personalisierten Verwarnung kontaktiert werden kann. Die Verfahren werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro verfolgt.
Reagiert die Halterfirma auf die Anfrage der Stadt nicht, so wird nach Ablauf der Verfolgungsverjährung (drei Monate) ein Halterkostenbescheid erstellt und versandt. Heißt: Die E-Scooter-Firmen müssen 23,50 Euro je falsch geparktem Roller zahlen.
Die bisherigen Regeln
Nach der Zulassung der E-Tretroller für den Straßenverkehr 2019 wurde zunächst mit den Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtung zu Maßnahmen in einem "Memorandum of Understanding" festgehalten. Hier wurden Leitlinien vorgegeben und erste punktuelle Parkverbotszonen - sogenannte "No-Parking-Areas" - ausgewiesen, in denen die E-Tretroller nicht abgemeldet werden können. Um einen rechtlich verbindlichen Rahmen herzustellen, wurden gemäß der neuen Rechtsprechung im Jahr 2022 Sondernutzungsgenehmigungen erstellt. In dieser quartalsweise zu beantragenden Sondernutzungsgenehmigung ist beispielsweise geregelt, dass falsch abgestellte Roller durch die Anbieter zügig eingesammelt oder umgestellt werden müssen.
Deutlicher Rückgang von E-Scootern
Die Zahl der E-Tretroller in Münster ist von zwischenzeitlich ca. 7.200 Fahrzeugen auf nun 4.600 Fahrzeuge zurückgegangen. Die Roller werden von insgesamt drei Anbietern verliehen: TIER, Bolt und VOI.