Neue Regeln für E-Scooter-Anbieter
Veröffentlicht: Freitag, 25.02.2022 13:59
Die Stadt macht klarere Vorgaben für Münsters Anbieter von Leih-E-Scootern. Die Firmen müssen ihre Roller künftig stärker kontrollieren und schneller auf Beschwerden reagieren.

Die Stadtverwaltung prüft zudem, ob das bislang bewährte System der Parkverbotszonen noch ausgeweitet werden muss. Außerdem müssen die Anbieter ab April eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Pro Roller und Quartal werden 12,50 Euro fällig. Die Verleihfirmen werden jetzt auch verpflichtet, ihre Hotline-Telefonnummer an den Fahrzeugen deutlicher zu kennzeichnen. Bürgerinnen und Bürger können so behindernd abgestellte E-Scooter direkt melden.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts muss jede Kommune künftig selbst regeln, wie und wo die Roller abgestellt werden dürfen und wo nicht. Immer wieder sorgen achtlos abgestellte Scooter u.a. auf Gehwegen für Ärger.