Müllsammler-Prozess geht in neue Runde

Der als "Müllsammler von Kinderhaus" bekannte Münsteraner muss sich ab November vor dem Landgericht Münster verantworten. Das steht jetzt fest.

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Ab dem 7. November beschäftigt sich das Landgericht Münster nun erneut mit dem 59 Jahre alten Mann aus Kinderhaus. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft hatte er Rechtsmittel gegen das Urteil vom 30. Juni diesen Jahres eingelegt. Der Angeklagte fühlt sich zu Unrecht verurteilt, die Ermittler dagegen wollen eine höhere Strafe. Das Amtsgericht hatte den Mann zu zwei Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung. Der stadtbekannte Mann hatte auch mehrfach Baukräne besetzt und immer wieder Müll in Haus und Garten angesammelt. Er geriet auch immer wieder mit seinen Nachbarn in Kinderhaus aneinander.


Der Angeklagte hoch oben auf einem Kranausleger© Stadt Münster
Der Angeklagte hoch oben auf einem Kranausleger
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Am 7. November geht es also wieder los, sechs Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen sind am Landgericht zunächst anberaumt. Weil das Urteil aus dem Sommer nicht rechtskräftig ist, gilt der Mann weiter als Angeklagter. Er sitzt allerdings seit fast elf Monaten in Untersuchungshaft.

In seinem Haus und in seinem Garten sammelte der Mann jahrelang immer wieder Müll. Die Stadt räumte immer wieder auf.© ANTENNE MÜNSTER
In seinem Haus und in seinem Garten sammelte der Mann jahrelang immer wieder Müll. Die Stadt räumte immer wieder auf.
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