Missbrauchskomplex: Verurteilte legen Revision ein

Nach den fünf Urteilen im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex "Kinderhaus" haben alle Verurteilten Revision eingelegt.

Die Große Strafkammer hat noch bis etwa Anfang November Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Mit der Zustellung haben die Anwälte der Verurteilten dann vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Revision. Bei diesem Rechtsmittel prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Landgerichts auf Rechtsfehler.

Das Gericht hatte am 6. Juli vier Männer und eine Frau verurteilt. Der Drahtzieher, IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube in Kinderhaus, als erwiesen an. Der 28-Jährige gilt als Schlüsselfigur.

Die anderen Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren aus Hannover (Niedersachsen), Schorfheide in Brandenburg und Staufenberg in Hessen wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Jahren und wegen Wiederholungsgefahr ebenfalls zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert.

Weitere Meldungen