Lehrerin muss nicht nach Gelsenkirchen
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.08.2024 16:30
Aufatmen für eine Grundschullehrerin aus Münster: Sie muss nicht nach Gelsenkirchen wechseln. Das Verwaltungsgericht Münster hat ihrem Eilantrag stattgegeben.

Erfolg für eine Grundschullehrerin aus Münster. Sie kann weiterhin an ihrer Grundschule in Münster unterrichten und muss nicht nach Gelsenkirchen wechseln. Die Bezirksregierung Münster hatte im Juni und Juli dieses Jahres eine Vielzahl an Lehrkräften aus dem Münsterland (256 Lehrkräfte), darunter 22 Grundschullehrer:innen und 25 Gymnasiallehrer:innen aus Münster, in die Emscher-Lippe-Region abgeordnet, vor allem nach Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen. Denn die Schulen in der Emscher-Lippe-Region seien unterbesetzt.
Lehrkräfte zogen vors Gericht
Einige der von der Abordnung betroffenen Lehrkräfte wollten das so nicht hinnehmen - sie zogen vor das Gericht. Das Verwaltungsgericht hat 10 Eilanträge vorliegen, über zwei wurde nun entschieden, zugunsten der Lehrkräfte. Neben dem Eilantrag der Grundschullehrerin aus Münster über einen eines Gymnasiallehrers aus Coesfeld. Er sollte nach Münster wechseln. Die Bezirksregierung beabsichtigte, dass Gymnasiallehrkräfte von gut ausgestatteten Gymnasien an Grundschulen im Münsterland arbeiten sollen. So sollten die Abgänge von den Grundschullehrkräften aus dem Münsterland kompensiert werden.
Verwaltungsgericht: "Bezirksregierung handelte rechtswidrig"
Das Verwaltungsgericht Münster stellte fest, dass die Bezirksregierung Münster beim Abordnungsverfahren rechtswidrig gehandelt hat. Unter anderem wurde das Verfahren den Schulen überlassen, teilweise sollen die Schulen gelost haben, welche Lehrkraft abgeordnet werden soll. Eine eigene Auswahl soll die Bezirksregierung nicht vorgenommen haben. Über die restlichen acht Eilanträge will das Verwaltungsgericht in den kommenden Tagen entscheiden.
Bezirksregierung Münster respektiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Die Bezirksregierung nehme die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis und respektiere diese, sagt Regierungspräsident Andreas Bothe:
Mit Blick auf den schon bald bevorstehenden Schuljahresbeginn und auf die Praxis, Abordnungen jeweils zum Schulstart vorzunehmen, werden wir die bei Gericht entschiedenen Abordnungen aufheben und diese Verfahren zum kommenden Schuljahr auch nicht neu aufgreifen, sondern erst im nächsten Verfahren mitberücksichtigen.
Allerdings sollen die Abordnungen im nächsten Verfahren mitberücksichtigt werden, heißt es weiter. Denn: Grundsätzlich würde das Gericht Abordnungen nicht infrage stellen. Die Abordnungen der Lehrkräfte, die nicht geklagt hatten, werden wie geplant zum nächsten Schuljahr durchgeführt.