Yevgeniy A. darf ausgewiesen werden

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Yevgeniy A. ausgewiesen werden darf. Er hatte 2023 einen Familienvater auf dem Send erstochen.

© Verwaltungsgericht Münster

Yevgeniy A. wurde im Oktober vergangenen Jahres vom Landgericht Münster wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einem Streit vor einem Karussell auf dem Frühjahrssend in Münster im März vergangenen Jahres zückte der damals 21 Jahre alte Mann ein Messer und stach damit einem ihm unbekannten Familienvater ins Herz. Der Familienvater starb wenig später am Tatort.

Begründung des Gerichts zur Ausweisung

Nun hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden: Yevgeniy A. darf ausgewiesen werden: Der Mann stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, begründete das Gericht die Entscheidung. Es sei davon auszugehen, dass er in Zukunft erneut Straftaten begehen und Menschen töten oder verletzen wird. "Gegenüber den besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteressen fielen die Bleibeinteressen des Klägers nicht ins Gewicht", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Kläger sitzt derzeit seine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Über einen Antrag der Ausländerbehörde zur Ausweisung entscheidet die Staatsanwaltschaft Münster. Wann der Mann Deutschland tatsächlich verlassen muss, ist unklar. Nach Auskunft eines Behördensprechers müssen verurteilte erwachsene Straftäter vor einer Abschiebung in der Regel einen Großteil der Strafe erst absitzen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann Yevgeniy A. noch Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen einlegen. Gegen die Ausweisung gewehrt hatte sich der Mann bereits vor dem Mord auf dem sogenannten Frühjahrsend. Er gab an, sein ganzes Leben in Deutschland verbracht zu haben und zu seinem Herkunftsland Kasachstan keine Beziehung zu haben. Außerdem sei seine Entwicklung in der Bundesrepublik positiv beurteilt worden. Der Kreis Coesfeld wollte ihn mit Bescheid vom 23. November 2020 aus dem Bundesgebiet ausweisen lassen. Grund war eine Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Diebstahls. 2021 wurde der Kläger wegen einer günstigen Sozialprognose vorzeitig aus der Haft entlassen. 2023 zog er dann aber in eine Wohnung in Münster und verstieß damit gegen Bewährungsauflagen. 

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