Krisenstab beschließt erweiterte Maskenpflicht für Münster

Münsters Corona-Krisenstab hat heute eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen, sollte der sogenannte Inzidenzwert in unserer Stadt über 35 steigen.


© Amt für Kommunikation Stadt Münster

Das sind die neuen Corona-Maßnahmen ab einem Schwellenwert von 35:

  • Veranstaltungen und Versammlungen dürfen nur noch mit max. 1.000 Personen stattfinden
  • Bei Konzerten, Aufführungen und Sportveranstaltungen gibt es eine Maskenpflicht auch am Platz
  • An weiterführenden Schulen und Berufsschulen gilt eine erweiterte Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch im Unterricht. Ausgenommen ist hier nur der Sportunterricht.
  • In Indoor-Sportanlagen gilt eine generelle Maskenpflicht mit Ausnahmen für die aktiven Sportlerinnen und Sportler.

Per landesweiter Schutzverordnung vom 14. Oktober gilt unabhängig vom Inzidenzwert: Private Feiern im öffentlichen Raum (Gaststätten) dürfen nur noch mit bis zu 50 Gästen stattfinden.

Die neuen Regeln werden Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer (Foto) zufolge in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben. Sie gelten, sobald es in Münster mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt. Derzeit (14.10.) liegt der sogenannte Inzidenzwert bei 27,9.

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