Klimakleberinnen müssen zahlen

Die drei Klimakleberinnen müssen nach wie vor eine Geldstrafe zahlen. Dieses Urteil hat das Landgericht Münster heute (06.06.) gesprochen.

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Dass die drei Klimakleberinnen weiterhin Geld zahlen müssen, hat das Landgericht Münster gerade in einem Berufungsverfahren am Ende des einzigen Verhandlungstages gesprochen. Damit hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Das Amtsgericht hatte die drei Frauen im Alter von 24, 27 und 61 Jahren aufgrund ihrer Beteiligung an einer Protestaktion der sogenannten "Letzten Generation" zu niedrigen Geldstrafen von bis zu 600 Euro verurteilt. Die drei Klimaschutz-Aktivistinnen aus Münster und dem nördlichen Münsterland hatten sich Ende März vergangenen Jahres (31.03.2023) auf der Von-Vincke-Straße in Münster auf die Straße gesetzt. Die beiden älteren Angeklagten hatten sich außerdem auf der Straße festgeklebt und den Verkehr blockiert. Gegen das Urteil des Landgerichts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten Berufung eingelegt. Die Berufung beider Parteien hat das Landgericht jetzt abgewiesen. Beide Seiten können jetzt noch in Revision gehen.


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