"Klimakleber"-Verfahren eingestellt

Das Amtsgericht Münster hat über eine Aktion der "Letzten Generation" auf der Steinfurter Straße verhandelt. Mit überraschendem Ende.

© ANTENNE MÜNSTER

Angeklagt waren sieben Personen aus Münster und anderen Orten in Nordrhein-Westfalen. Den zwischen 21 und 64 Jahre alten Frauen und Männern wurde von der Staatsanwaltschaft Münster vorgeworfen, am 07.07.2023, an einem Freitagnachmittag gegen 17:00 Uhr, die Steinfurter Straße in Höhe Austermannstraße blockiert zu haben. Dadurch hätten zahlreiche Fahrzeuge nicht weiterfahren können.

Fünf Angeklagten wurde vorgeworfen, sich jeweils mittels Kleber mit einer ihrer Handinnenflächen auf der Straße festgeklebt zu haben, eine weitere Angeklagte habe sich mit einer Hand an die freie Hand eines festgeklebten Mitangeklagten geklebt. Die 64-jährige Angeklagte habe sich nicht angeklebt. Die drei Männer und vier Frauen im Alter zwischen 21 und 64 Jahren gestanden auf der Anklagebank ausführlich.

Die Angeklagten sagten aber auch, dass die Nötigung von Autofahrern als Form des Protests nicht das richtige Mittel sei, um den Klimawandel wirksam zu bekämpfen. Damit folgten sie der Ankündigung der "Letzten Generation" auf Bundesebene, die im Januar mitgeteilt hatte, dass sich ihre Mitglieder künftig nicht mehr auf Straßen festkleben wollen. Die Gruppe wolle statt dessen auf neue Protestformen des zivilen Ungehorsams setzen. Insofern beteuerten die Angeklagten, sich nicht noch einmal auf Fahrbahnen festzukleben. Daraufhin hat der Staatsanwalt beantragt, das Verfahren unter Auflagen vorläufig einzustellen. Die Richterin folgte dem Antrag.

Am Ende hieß es für die Angeklagten: Keine Verurteilung und die Einstellung des Verfahrens, wenn sie jeweils 300 Euro an die gemeinnützige Seenotrettungsorganisation Sea-Watch zahlen.

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