Gebühren für Bewohnerparkausweise
Veröffentlicht: Mittwoch, 30.08.2023 16:14
Der Rat der Stadt soll bald erste Weichen für neue Gebührenordnung stellen

Die Hängepartie um die neuen Gebühren für Bewohnerparkausweise geht vorerst weiter. Die Stadt Münster will das Bewohnerparken deutlich teurer machen. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat so schnell wie möglich eine neue Gebührenordnung vorzulegen. Zunächst ändert sich aber noch nichts. Wer also einen Bewohnerparkausweis hat, oder einen, der ab dem 13. Juni 2023 abgelaufen ist oder noch ablaufen wird, muss nichts tun. Wer einen Bewohnerparkausweis haben möchte und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann den Ausweis wie bisher beim Bürgerbüro beantragen und ebenfalls bis zu einer Neuregelung im Fahrzeug auslegen.
Münster hatte Gebührenerhöhung Mitte Juni gestoppt
Die Neuregelung wird erforderlich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Leipziger Gericht hatte am 13. Juni die Satzung der Stadt Freiburg zu Bewohnerparkgebühren für ungültig erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Münster hatte im Februar eine ähnliche Satzung beschlossen, danach sollten die Gebühren schrittweise angehoben werden, auf bis zu 380 Euro im Jahr. "Ich wünsche mir, dass das Bundesverwaltungsgericht möglichst bald die schriftliche Begründung vorlegt, damit wir unsere Festlegungen rechtssicher treffen können", sagt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. Es geht unter anderem darum, wie eine Gebührenstaffelung nach Fahrzeuglänge oder um Ermäßigung aus sozialen Gründen aussehen kann.
"Rechtsverordnung" statt "Satzung"
Das Gericht hatte in seinem Urteil klargestellt, dass Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise ausschließlich in Form einer Rechtsverordnung regeln dürfen und nicht in Form einer Satzung, wie es in Freiburg und Münster geschehen ist. Damit ist die Gebührensatzung in Münster bereits aus diesem Grunde nicht mit geltendem Recht vereinbar. Der Oberbürgermeister musste den Ratsbeschluss daher beanstanden. Dem Rat wird nunmehr vorgeschlagen, in seiner nächsten Sitzung am 20. September, die im Februar beschlossene Satzung aufzuheben. Sobald die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ausgewertet werden kann, wird die Verwaltung dem Rat eine neue Gebührenordnung über das Bewohnerparken zur Beschlussfassung vorlegen.