E-Patientenakte startet heute

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen Gesundheitsdaten demnächst einfacher digital ausgetauscht werden.

Ein Laptop, an dem sich jemand einen Artikel zur elektronischen Patientenakte durchliest.
© Symbolbild: ANTENNE MÜNSTER

Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten sollen demnächst in einer Art digitalen Aktenordner, der elektronischen Patientenakte, gespeichert werden. Damit sollen neue Ärztinnen und Ärzte schneller wichtige Daten abrufen können, außerdem können Patientinnen und Patienten dort selbst wichtige Informationen hinterlegen. Die elektronische Patientenakte gilt für alle gesetzlich Versicherten und vereinzelt auch für privat Versicherte. Am Mittwoch (15.01.) startet für die E-Patientenakte eine Modellphase in Hamburg, Franken und Teilen NRWs. Mit dabei sind auch rund 70 Praxen aus der Region Westfalen Lippe, teilt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe mit. Auch Praxen aus dem Münsterland nehmen an der Modellphase teil. Dabei sollen nicht nur die Abläufe in den Praxen geprobt werden. Es wird auch viel um das Thema Datenschutz gehen.

Sicherheitslücken sollen geschlossen werden

Ende des vergangenen Jahres hatte der Chaos Computer Club potenzielle Sicherheitslücken gefunden. Eigentlich sollte direkt im Anschluss an die Modellphase Mitte Februar die elektronische Patientenakte für alle gesetzliche Versicherten eingeführt werden. Ob das klappt, ist aber nach Informationen der Verbraucherzentrale noch nicht klar. Denn vor dem bundesweiten "Rollout" sollen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird am Mittag (15.01., ab 12.30 Uhr) auch hierüber informieren.

Widerspruch bei der Krankenkasse

Wer keine elektronische Patientenakte haben möchte, kann dem widersprechen. Schon im Vorfeld hatten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten über diese Möglichkeit informiert. Wer bis zum 15.01. widerspricht, kann dem Anlegen der elektronischen Patientenakte widersprechen. Auch danach können Patientinnen und Patienten noch die Löschung ihrer Daten veranlassen. Die Verbraucherzentrale NRW weist daraufhin, dass der Widerspruch keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung haben darf.

Weitere Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

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