Corona: Ansprechpartner, Infos und Absagen

Hier findet ihr Ansprechpartner, abgesagte Veranstaltungen, Tipps und allgemeine Hinweise.

Hotline für Fragen

Wer allgemeine Fragen zum Corona-Virus hat, kann ab jetzt die Info-Hotline der Stadt anrufen: 0251-492 1077

  • Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr

Den Anrufenden wird eine Ansage mit dem aktuellen Platz in der Warteschlange eingespielt.

Die Stadt Münster informiert auch auf ihrer Website.

Die Patienten-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung ist erreichbar unter 116117.

Für Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitungen hat die Bezirksregierung Münster eine Telefon-Hotline eingerichtet. Das Info-Telefon der Schul-Abteilung ist wochentags von 7 bis 21 Uhr unter 0251 / 411-4198 erreichbar

Bei Gesundheitsfragen kontaktiert aber bitte weiter euren Hausarzt, das Gesundheitsamt oder das ServiceCenter der Landesregierung unter 0211 - 91 19 10 01 (montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr).

Absagen in Münster: "Es geht um Solidarität"

Viele Veranstaltungen, Aktionen und Konzerte in unserer Stadt sind wegen des Coronavirus abgesagt. Die Meinungen dazu sind gespalten. Doch warum ist es so, dass aktuell so viel abgesagt wird, das öffentliche Leben (Nahverkehr, Schulen, Kitas) aber weitergeht? ANTENNE MÜNSTER-Chefredakteur Stefan Nottmeier erklärt die Hintergründe: "Wir können und wollen im Moment nicht das ganze öffentliche Leben lahmlegen". Die Landesregierung rät deswegen dazu, Sachen, die nicht unbedingt nötig sind, abzusagen - dazu gehören eben Sportveranstaltungen, Konzerte und Kulturevents.

"Mit den Absagen soll das Risiko der Ausbreitung verkleinert werden. Es geht um Solidarität gegenüber den älteren Menschen und denen, die Vorerkrankungen haben. Die müssen wir so gut wie möglich schützen. Da sollte jeder auch ein bisschen Eigenverantwortung haben."
© ANTENNE MÜNSTER

Geschlossene Schulen/KiTas

KiTas

  • die Kita „Marie-Curie-Straße“ / Outlaw gGmbH in Hiltrup
  • die Julius-Moses-KiTa am Dahlweg
  • Paul-Schneider-KiTa
  • Kindergarten St. Bernhard

Schulen

  • Mädchengymnasium Marienschule
  • Mathilde Anneke-Gesamtschule
  • St. Margareten-Grundschule


Damit die Quarantäne-Maßnahmen Wirkung zeigen, sei es zwingend nötig, so die Bezirksregierung, dass Schülerinnen und Schüler sich entsprechend der Empfehlungen des RKI verhalten. Quarantäne ist kein schulfrei! Nicht mit Freunden treffen, in der Stadt herumlaufen oder auf Partys gehen – zuhause bleiben, chatten, Online-Dienste nutzen! Zuhause mit den Eltern das Zusammenleben besprechen: Bad nach Benutzung reinigen, nicht länger als 15 Minuten in einem Raum, nicht zu nah sein, keine gemeinsamen Mahlzeiten!

Abgesagte Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern (z.B. Konzerte, Messen, Kongresse) sind auf unbestimmte Zeit abgesagt.

Halle Münsterland:

  • Das SIMPLE MINDS-Konzert (14.03.) versuchen die Veranstalter gerade zu verschieben. Sie suchen nach einem neuen Termin. Hier die Stellungnahme.
  • "Loredana" (13.03.20) ist abgesagt
  • „HORIZON“ (14.-15.03.2020), wird verschoben auf den 20.-21.06.2020
  • "Markus Krebs" (15.03.20) verschoben auf den 23.09.20. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
  • Helge Schneider“ (18.03.2020) wird verschoben auf den 03.06.2020. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
  • „Teddy Show" (19.+20.03.2020) wird verschoben auf den 20. bzw. 21.06.2020. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
  • Die Messe „Bauen & Wohnen“ (20.-23.03.) ist verschoben. Neuer Termin: 4. bis 6. September 2020
  • Carolin Kebekus“ (21.03.2020) wird verschoben auf den 13.09.2020. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.

Der Frühjahrssend, der am Samstag (14.03.) beginnen sollte, ist abgesagt. Erwartet wurden rund 500.000 Besucher.

Preußen Münster: Die dritte Liga hat zwei Spieltage komplett abgesagt. Das Preußen-Heimspiel gegen den Halleschen FC (14.03.) findet also nicht statt.

USC Münster: Das Heimspiel der Volleyball-Damen gegen Potsdam (14.03.) findet ohne Zuschauer statt.

WWU Baskets: Das erste Playoff-Spiel gegen die GIESSEN 46ers (15.03) ist abgesagt.

Theater Münster, Jovel, Cineplex etc.: Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Zuschauern muss im Einzelfall entschieden werden und z.B. die Besucherzahl reduziert werden.

Westfälische Wilhelms-Universität: Alle öffentlichen Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs sind bis Ende März abgesagt. Vorlesungen und Seminare finden aber wie gewohnt statt

Fachhochschule Münster: Alle öffentlichen Veranstaltungen bis zum 31. März sind abgesagt.

Woche der Brüderlichkeit: Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Münster hat alle Veranstaltungen (9.-15. März) abgesagt.

Der Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Westfalen hat seinen geplanten Vortrag „Renten und Steuern“ (12.03.) abgesagt.

Lange Nacht im Museum: Der Lange Freitag im Monat März (13.3.) im LWL-Museum für Kunst und Kultur am Domplatz fällt aus.

LSF-Straßenlauf: Die Veranstaltung, die am 14. März mit rund 1.500 Teilnehmern stattfinden sollte, wurde abgesagt.

Die SPD hat ihren Parteitag in Münster (14.03.) abgesagt.

Demonstration gegen das Affenlabor Covance am Samstag (14.03.) in Münster: Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche e. V. und das Bündnis gegen Covance haben beschlossen, ihre geplante Großdemo gegen das Affenlabor Covance in Münster abzusagen.

Konzerte in der Friedenskapelle (15.03.): Das Fidolino-Kinderkonzert und das Konzert des Flex Ensemble sind abgesagt. Es gibt aber Nachholtermine: Für das Fidolino-Kinderkonzert ist der 23. August 2020 geplant - das Konzert mit dem Flex Ensemble soll am Sonntag, 20. September 2020 stattfinden. Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.

Leezenfrühling - 1. Fahrradmesse für Münster (15.03.): Organisatoren bemühen sich um einen Ersatztermin/ -ort

„Wenn das Vertrauen verloren ist“ – Studientag: „Thema Sexualität im Religionsunterricht“ im Franz Hitze Haus am 17.3. ist abgesagt.

Forum: „Theologie der Armut. Zentral für die Zukunft der Kirche?“ (17. März) in der Akademie Franz Hitze Haus von 18.30-21 Uhr abgesagt.

Der Seniorentag 2020 im Rathausfestsaal - ursprünglich für Mittwoch, 18. März (15 Uhr) geplant - ist abgesagt.

Gedenkkonzert in Apostelkirche: Das Konzert zu „75 Jahre Ende 2. Weltkrieg“ am 22. März um 17 Uhr in der Apostelkirche fällt aus und soll im Spätherbst nachgeholt werden. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit für diesen Ersatztermin.

Gewerbeschau Amelsbüren am 25./26. April: Die Veranstalter haben das Event abgesagt.

Was ist mit Veranstaltungen mit weniger als 1000 Menschen?

Weiterhin können Münsteraner ins Kino gehen. Es gibt dennoch weniger Tickets für die Vorstellungen - gleiches gilt auch für das Theater. Moderator Christoph Hausdorf spricht in der ANTENNE MÜNSTER-Morningshow mit Cineplex-Geschäftsführer Ansgar Esch und Wolfgang Heuer, dem Leiter des Krisenstabes über kleinere Veranstaltungen:

© ANTENNE MÜNSTER

Checkliste für Veranstaltungen

Wie hoch ist das Risiko bei einer Veranstaltung? Und wann sollte eine Veranstaltung abgesagt werden? Die Stadt Münster hat dafür eine Checkliste für Veranstalter bereitgestellt. Mit dieser Liste können Münsteraner auch selbst noch mal abchecken, wie hoch das Risiko bei Unternehmungen und Events ist. Die Liste gibt es hier auch noch mal zum Download.

Was, wenn meine Veranstaltung ausfällt?

© ANTENNE MÜNSTER
© ANTENNE MÜNSTER

Grundsätzlich werden in Münster und NRW alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abgesagt. Über Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern soll im Einzelfall entschieden werden. Sportevents wie die Spiele von Preußen Münster, USC Münster oder UBC Münster werden verschoben oder finden vor leeren Rängen statt. Viele fragen sich jetzt: Bekomme ich das Geld für mein gekauftes Ticket zurück? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Die Veranstaltung wird abgesagt - welche Rechte haben Betroffene?

Wenn ein Veranstalter ein Ereignis an einem bestimmten Termin komplett absagt, können Ticketinhaber ihr Geld zurückverlangen. Es besteht ein Erstattungsanspruch.

Das Event wird auf einen neuen Termin verschoben - was gilt dann?

Verschiebt der Veranstalter das Event, müssen Ticketinhaber unterscheiden, ob das Ereignis ursprünglich an einem festen Termin stattfinden sollte oder nicht. Steht auf der Karte ein festes Datum, müssen Betroffene sich auf die Verschiebung nicht einlassen. Sie müssen den Ersatztermin dann nicht wahrnehmen, können ihr Ticket zurückgeben und den Eintrittspreis zurück verlangen. Anders sieht es aus, wenn das Ticket für einen Zeitraum gilt, wie etwa bei einem Festival oder einer Messe, oder gar kein bestimmtes Datum festgelegt ist. Dann können Ticketinhaber nicht pauschal sagen, dass sie eine Verschiebung ablehnen. In so einem Fall muss man sich auf den Ersatztermin einlassen - und kann kein Geld zurückfordern.

Was gilt, wenn jemand Tickets aus Angst vor Corona zurückgeben will?

In diesem Fall haben Verbraucher keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allerdings sollte man beim Veranstalter nachfragen, ob man doch sein Geld zurückbekommt. Betroffene mussen dann auf Kulanz hoffen. Die Angst vor dem Virus ist kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.

Wie sind Entschädigungen im Fall von Geisterspielen geregelt?

Wenn ein Fußballspiel ohne Zuschauer stattfindet, schließt der Veranstalter Ticketinhaber somit vom Spiel aus. Auch da gilt: Der Veranstalter kommt damit seiner Leistungspflicht nicht nach. Betroffene können ihr Geld vom Veranstalter zurückverlangen.

Gibt es Unterschiede für Fußballfans mit Tagestickets und Dauerkarten-Inhaber?

Ein Tagesticket bezieht sich ja auf eine bestimmte Veranstaltung. Wird ein einzelnes Spiel abgesagt, hat der Veranstalter keine Leistung erbracht. Die Dauerkarte ist hingegen auf eine bestimmte Zeit angelegt und bezieht sich auf einzelne Veranstaltungen, die man regelmäßig besucht. Betroffene können aus Sorge vor dem neuen Coronavirus die Dauerkarte aber nicht einfach stornieren. Allerdings ist es möglich, für eine einzelne Veranstaltung, die abgesagt wurde, den Preis anteilig zu ermitteln. Betroffene können sich diesen Betrag nach Auffassung von Verbraucherschützern zurückerstatten lassen - selbst wenn es in den AGB anders steht. Besitzer einer Dauerkarte sollten sich an die Kartenvorverkaufsstelle oder den Veranstalter wenden.

Was gilt, wenn man sein Ticket über ein Buchungsportal gekauft hat?

Wer über ein Buchungsportal ein Ticket gekauft hat, muss sich in der Regel an den Veranstalter wenden, um sein Geld für eine abgesagte Veranstaltung zurückzubekommen.

UKM verschärft Besucherregeln

Das Uniklinikum Münster (UKM) bittet Besucher ab sofort, die Besuche bei ihren Angehörigen auf eine Person pro Patient und Tag zu beschränken. Hintergrund ist die erhöhte Gefahr einer Weiterverbreitung des Corona-Virus durch zu viel Publikumsverkehr. Als weitere Maßnahmen sagt das UKM alle eigenen Veranstaltungen ab. Außerdem sollen die Mitarbeiter keine dienstlichen Veranstaltungen mehr besuchen und keine Dienstreisen machen.

Anklicken für die vollständige Grafik.© Bundesregierung
Anklicken für die vollständige Grafik.
© Bundesregierung

Corona - meine Rechte als Arbeitnehmer

Das Coronavirus sorgt aktuell für leere Supermarktregale, abgesagte Veranstaltungen und in einigen Fällen zu Quarantäne. Was kommt auf mich als Arbeitnehmer zu? Wir haben die Tipps vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bekomme ich weiter Gehalt bei Quarantäne?

Ja, sagt Fachanwalt Volker Görzel. Das Geld kommt erstmal weiter von der Firma. Sie geht damit in Vorleistung und holt es sich nachher vom Staat wieder.

Die Kita oder Schule ist zu – habe ich Anrecht auf Freistellung vom Beruf?

Dafür muss man leider Urlaub nehmen, erklärt der Experte. Das ist das Risiko der Eltern. Der Arbeitgeber ist da nicht in der Pflicht. Alternativ kann man sich auch freistellen lassen. Dann hat man aber auch keinen Gehaltsanspruch. Solange man nicht in Quarantäne geschickt wird, muss man zur Arbeit gehen. 

Was ist bei einer Vorerkrankung bzw. wenn man zu einer Risikogruppe gehört?

Grundsätzlich kann man sich auch hier nicht einfach so krankschreiben lassen oder zu Hause bleiben. Ausnahme: Ein Arzt spricht ein sogenanntes Beschäftigungsverbot aus. In dem Fall darf ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr verrichten, so Görzel. Er bekommt auch weiter sein Gehalt. 

Kann ich auf Home Office bestehen?

Als Arbeitnehmer kann ich nicht darauf bestehen. Aber auch der Arbeitgeber darf das nicht so ohne weiteres anweisen. Das muss immer im Einvernehmen entschieden werden. 

Weitere Meldungen