Münster: Die Lockerungen im Überblick

In Münster kehrt das Leben nach dem Lockdown zurück. Weil die Corona-Inzidenz stabil unter 50 liegt, gibt es seit diesem Wochenende (ab 21.5.) die sehnlichst erwarteten Lockerungen.

© ANTENNE MÜNSTER

Restaurants, Cafés und Kantinen dürfen wieder Gäste empfangen, auch drinnen. Hotels und Pensionen dürfen wieder alle Zimmer vermieten. Beim Shoppen im Einzelhandel braucht es keinen Test mehr. Fitnesstudios und Freibäder dürfen öffnen. Auch Kulturveranstaltungen sind mit Test und Kontaktnachverfolgung wieder erlaubt. Treffen dürfen wir uns auch wieder mit mehr Leuten: Mit zehn Personen aus drei Haushalten. Und private Feiern dürfen draußen mit 100 Gästen, drinnen mit 50 Gästen stattfinden. Voraussetzungen für all diese Neuregelungen ist ein Inzidenzwert unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen. Münster liegt seit dem 13. Mai unter der 50er-Marke.

Alle Corona-Lockerungen seit dem 21. Mai im Überblick

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen sind mit bis zu zehn Personen (plus Kinder bis 14 Jahre) aus maximal drei Haushalten sind möglich.
  • Konzerte und Aufführungen etwa in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sind erlaubt. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Gäste, die Einhaltung des Mindestabstands und die Kontaktrückverfolgung nach Sitzplan.
  • Gab es im Einzelhandel bislang eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter, ist ab Freitag eine Person je 10 Quadratmeter erlaubt. Ein Negativtest ist nicht länger erforderlich.
  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich ist mit negativem Testergebnis für Personal und Gäste zugelassen. Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch Kantinen und Mensen können unter gleichen Bedingungen geöffnet werden.
  • Sport im Freien ist ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Hallensport und die Nutzung der Fitnessstudios sind mit Negativtestung und gesicherter Kontaktnachverfolgung erlaubt. Unter freiem Himmel sind Zuschauer auf Sitzplätzen ohne Negativtest zugelassen – jedoch nur bis zu 20 Prozent Auslastung der ursprünglichen Kapazitäten (maximal 500 Personen). In Innenräumen sind höchstens 250 Personen mit negativem Testergebnis, auf Sitzplätzen (und bis zu 20 Prozent der Kapazitäten) erlaubt.
  • Freibäder auch mit Liegewiesen können geöffnet werden. Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, die Personenzahl ist begrenzt.
  • Die Kapazitätsbegrenzung in Hotels und Pensionen fallen weg.
  • Unter entsprechenden Hygieneauflagen ist die Öffnung von Messen und Märkten zulässig. Pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche ist ein Gast erlaubt.
  • Tagungen und Kongresse können mit begrenzter Personenzahl und einer entsprechenden Negativtestung durchgeführt werden.
  • Private Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen zulässig, in Innenräumen sind maximal 50 Personen erlaubt. In beiden Fällen müssen negative Testergebnisse vorgelegt werden. Das Ordnungsamt will das stichprobenartig kontrollieren.
  • Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ist erlaubt. Die Zahl der Gäste ist begrenzt, eine Negativtestung erforderlich.

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