5 Jahre Haft für Malte C.-Angreifer

Der Angreifer, der im Sommer beim Christopher Street Day am Hafen den trans-Mann Malte C. tödlich verletzte, muss fünf Jahre ins Gefängnis.

© ANTENNE MÜNSTER

Der aufsehenerregende Prozess, der den Angriff auf den trans-Mann Malte C. beim Christopher Street Day hier in Münster aufgearbeitet hat, ist zu Ende. Das Landgericht Münster verurteilte den Angreifer Nuradi A. wegen "Gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge" zu fünf Jahren Gefängnis. Zudem muss der Verurteilte in eine Entzugsklinik - das hatte das Gericht zusätzlich angeordnet.

Nuradi A. (Mitte) wurde zu fünf Jahren Jugendhaft und eine Therapie verurteilt. Er hat Alkohol- und Drogenprobleme.© ANTENNE MÜNSTER
Nuradi A. (Mitte) wurde zu fünf Jahren Jugendhaft und eine Therapie verurteilt. Er hat Alkohol- und Drogenprobleme.
© ANTENNE MÜNSTER

Streitsucht als Tatmotiv

In der Klinik soll der junge Mann seine Alkohol- und Drogenprobleme in den Griff bekommen. Denn die waren letztendlich ursächlich für den Angriff auf Malte C., sagte die Richterin. Nicht der erst vermutete Hass auf Menschen, die etwas mit gleichgeschlechtlicher Liebe und sexueller Vielfalt zutun haben. Sondern einfach eine Streitsucht, die bei Nuradi A. immer dann ausgelöst wurde, wenn er Alkohol getrunken oder Drogen genommen hatte. Die Therapie in einer Entzugsklinik hatte vor allem sein Rechtsanwalt Siegmund Benecken gefordert. Über sie lässt sich, sofern er die Therapie erfolgreich absolviert, die zweite Hälfte der Haftstrafe auf Bewährung aussetzen.

Nuradi A., also der Verurteilte, hatte Vorstrafen - vor allem durch Körperverletzung. Das erschwerte die Strafe. Strafmildernd war dagegen, dass er sofort, am ersten Prozesstag, zugegeben hatte, Malte niedergeschlagen zu haben. Zudem zeigte er Reue, sagte die Richterin. Deshalb unter'm Strich: 5 Jahre Jugendhaft und eine Therapie.

© ANTENNE MÜNSTER

Urteil könnte weitere Folgen haben

In diesem Prozess war immer wieder auch das sexuelle Interesse des Verurteilten Thema. Für das Urteil heute spielte es keine bedeutende Rolle, wohl aber für ein laufendes Abschiebeverfahren gegen Nuradi A.! Die leitende Richterin betonte beim Verkünden des Urteils, dass das Gericht dem 20-Jährigen glaube, sexuelles Interesse an Männern zu haben. Diese Feststellung des Landgerichts Münster ist nun verbrieft und hat einen enormen Wert für seinen Anwalt Siegmund Benecken:

"Das Bundesmigrationsamt hat in Abrede gestellt, dass mein Mandant schwul ist. Es meint, es sei eine Ausrede, weil er ja bisher nach außen seine Homosexualität nicht ausgelebt hat. Aber die Kammer ist überzeugt, dass der junge Mann schwul ist. Damit besteht nach unserer Meinung ein schweres Hindernis, Nuradi A. nach Tschetschenien auszuweisen. Wenn er als Schwuler dorthin zurückkäme, hätte er schlimmste Folgen zu befürchten. Und wir hoffen, dass das nun nicht passiert, weil er laut Strafkammer des Landgerichts Münster eben schwul ist."
Rechtsanwalt Siegmund Benecken (links) im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor der Urteilsverkündung.© ANTENNE MÜNSTER
Rechtsanwalt Siegmund Benecken (links) im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor der Urteilsverkündung.
© ANTENNE MÜNSTER

Weitere Meldungen