17.000 Münsteraner:innen werden befragt

Noch gut vier Wochen bis zum Stichtag 15. Mai: Dann starten auch in Münster die Befragungen für den bundesweiten "Zensus 2022". "Ziel der deutschlandweiten Erhebung ist eine Aktualisierung der amtlichen Datenlage, damit auf den verschiedenen Ebenen passgenauer entschieden und nicht zuletzt investiert werden kann", erläutert Wolfgang Heuer als zuständiger Beigeordneter der Stadt Münster.

© Stadt Münster/MünsterView

Vorbereitet und durchgeführt wird die registergestützte Volkszählung vom Team der Erhebungsstelle bei der Stadtverwaltung. "In den vergangenen Monaten haben wir rund 200 Erhebungsbeauftragte ausgewählt, die uns unterstützen und die Kurz-Interviews mit den zufällig ausgewählten Haushalten übernehmen", berichtet Katrin Pottebaum, Leiterin der Erhebungsstelle (r., neben ihrer Stellvertreterin Nina Bäcker). Rund 3.500 Adressen, die in Münster für die repräsentative Haushalte-Stichprobe ausgewählt worden sind, werden die Interviewer:innen aufsuchen, um von etwa 17.000 Personen die Daten zu erheben. Ergänzend stehen an 760 Adressen Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften auf dem Programm. Für ihren Einsatz werden die Interviewer:innen umfassend geschult. Sie sind per Gesetz zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten sie einen offiziellen Zensus-Ausweis, mit dem sie belegen können, dass sie die Befragungen im Auftrag der Stadt durchführen. Bis zum 7. August 2022 werden die Befragungen stadtweit abgeschlossen sein. Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihre Besuche bei den Haushalten und den Gemeinschaftseinrichtungen zuvor schriftlich an. Ab Anfang Mai sind die Interviewer:innen dann in ihren Bezirken unterwegs, um die Schreiben mit dem vorgesehenen Termin an den ausgewählten Adressen in die Briefkästen zu werfen. Die Schreiben enthalten auch Kontaktdaten - für den Fall, dass der Termin nicht passend ist.

Das persönliche Interview dauert nur einige Minuten und wird unter strikter Beachtung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Regelfall an der Haustür geführt. Abgefragt werden Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Die Angaben zur Schulbildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit können die Befragten später selbstständig online machen. Die Zugangsdaten zu dem personalisierten Online-Fragebogen, der am PC, Tablet oder Smartphone in etwa zehn bis 15 Minuten ausgefüllt werden kann, erhalten sie am Ende des Kurz-Interviews. Wer keinen Zugang zum Internet hat, bekommt einen Papier-Fragebogen.

Wurde ein Haushalt für den Zensus ausgewählt, sind grundsätzlich alle im Haushalt lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Für die kurze persönliche Befragung an der Haustür kann aber ein volljähriges Haushaltsmitglied für alle anderen antworten. In Gemeinschaftsunterkünften geben die Leiter:innen der Einrichtungen stellvertretend für die Bewohner:innen Auskunft.

Umfassende Informationen, Erklärvideos, Podcasts und Muster-Fragebögen sind auf der offiziellen Zensus-Website verfügbar. Diese ist auch über Münsters Stadtportal erreichbar. Fragen zum Zensus beantwortet das Team der städtischen Erhebungsstelle per Telefon (02 51/4 92–71 71) oder per E-Mail.

Katrin Pottebaum, Leiterin der Erhebungsstelle "Zensus 2022" bei der Stadt Münster.© Stadt Münster/MünsterView
Katrin Pottebaum, Leiterin der Erhebungsstelle "Zensus 2022" bei der Stadt Münster.
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Interview mit Katrin Pottebaum

Rund 17.000 Münsteraner:innen, die für die repräsentative Haushalte-Stichprobe zufällig ausgewählt worden sind, werden ab Mitte Mai für den Zensus 2022 befragt. Worauf sie sich einstellen können und was sie wissen sollten, erläutert Katrin Pottebaum, Leitern der Erhebungsstelle bei der Stadt Münster.

In gut vier Wochen starten die Befragungen für die Haushalte-Stichprobe. Wann erfahren die dafür ausgewählten Personen, dass sie dabei sind und wie erfolgt die Kontaktaufnahme?

Das wird in der ersten Maihälfte sein. Der Termin für das Interview wird immer mit einem Schreiben im Briefkasten angekündigt. Der Erstkontakt erfolgt also niemals telefonisch oder per Mail. Wenn der Interviewer oder die Interviewerin vor der Tür steht, sollten sich die Befragten den offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte und einen amtlichen Lichtbildausweis zeigen lassen. Im Regelfall sollen die Kurz-Interviews an oder vor der Tür stattfinden. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch die Wohnung oder das Haus. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen werden strikt eingehalten.

Müssen die ausgewählten Personen Auskunft geben?

Ja, die ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Das hat der Gesetzgeber im Zensus-Gesetz geregelt.

Wie gehen Sie ganz praktisch vor, wenn die Frist für die Rückmeldung nicht eingehalten wird?

Wer die Frist nicht einhält, wird zunächst freundlich erinnert, später folgt ein Mahnschreiben und wenn auch das ignoriert wird, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Um das klar zu sagen, am liebsten ist es uns, wenn wir die Menschen davon überzeugen können, dass der Zensus eine wichtige und durch und durch sinnvolle Erhebung ist und die Teilnahme jedes Einzelnen im Interesse aller erfolgen sollte.

Der Zensus ist eine registergestützte Volkszählung, die die bestehenden Melderegister der Städte und Gemeinden nutzt. Warum sind trotzdem ergänzend persönliche Befragungen nötig?

Zum einen geht es darum, die vorliegenden Daten mit der Wirklichkeit abzugleichen. Der Zensus kann zwar im Prinzip auf sehr gute Melderegister zurückgreifen, aber der Datenbestand ist nicht immer aktuell, zum Beispiel nach Umzügen, und kann auch schon mal Fehler enthalten. Zum anderen gibt es keine Verwaltungsregister mit verlässlichen Daten zu "Bildung" und "Erwerbstätigkeit".

Was unterscheidet den Zensus 2022 von der klassischen Volkszählung, wie sie in Deutschland letztmalig 1987 durchgeführt wurde?

Der Zensus unterscheidet sich grundsätzlich von der klassischen Volkszählung. 1987 waren alle Bürger:innen zur Auskunft verpflichtet, es handelte sich um eine sogenannte Vollerhebung. Beim Zensus wird im Gegensatz dazu nicht jeder Haushalt befragt - weil als Basis die Daten der Melderegister genutzt werden. Ein kleiner Teil der Bevölkerung wird befragt, und das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Der Zensus ist kostengünstiger in der Umsetzung und liefert trotzdem gute Ergebnisse.

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