Send-Prozess: Revision eingelegt
Veröffentlicht: Montag, 06.11.2023 15:15
Das Urteil im Send-Prozess ist noch nicht rechtskräftig. Grund dafür ist, dass die Anwälte des Täters Revision eingelegt haben.

Vergangenen Montag (30.10.) hatte das Landgericht in Münster den Send-Messerstecher zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte nach einem Streit vor einem Fahrgeschäft einem anderen Kirmesbesucher ein Messer ins Herz gestoßen. Das Opfer war noch am Tatort verstorben.
Schon direkt nach der Urteilsverkündung kündigten die Anwälte an, Revision einlegen zu wollen. Geprüft werden soll, ob der Antrag auf ein Sachverständigengutachten zur Messerlänge zurecht abgelehnt wurde. Außerdem hält die Verteidigung die forensische Gutachterin für befangen. Sie soll die Hinweise, dass der Täter bei der Tat stark alkoholisiert gewesen sein soll, nicht ausreichend gewürdigt haben. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Anwälte einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Danach geht es weiter zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort wird überprüft, ob das Landgericht Fehler gemacht hat.